Gerichtsurteil

Beschäf­ti­gungs­zei­ten vor dem 25. Lebensjahr

In die Berech­nung der Beschäf­ti­gungs­dau­er im Sin­ne von § 622 Abs. 2 S. 1 BGB sind auch Zei­ten ein­zu­be­zie­hen, die vor Voll­endung des 25. Lebens­jah­res des Arbeit­neh­mers lie­gen. § 622 Abs. 2 S. 2 BGB ist mit Uni­ons­recht unver­ein­bar. Wegen des Anwen­dungs­vor­rangs des Uni­ons­rechts ist die Vor­schrift für nach dem 2.12.2006 erklär­te Kün­di­gung nicht anzuwenden.
BAG  09.09.2010 – 2 AZR 714/​08