Betriebskostennachzahlung in der Insolvenz
Der BGH hat entschieden, dass die Betriebskostennachforderung des Vermieters in der Insolvenz des Mieters für einen Abrechnungszeitraum vor Insolvenzeröffnung eine einfache Insolvenzforderung darstellt, wenn der Vermieter erst nach der Insolvenzeröffnung oder nach dem Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters gem. § 109 I S. 2 InsO abgerechnet hat.
BGH 13.04.2011 – VIII ZR 295/1