Gerichtsurteil

Betriebs­kos­ten­nach­zah­lung in der Insolvenz

Der BGH hat ent­schie­den, dass die Betriebs­kos­ten­nach­for­de­rung des Ver­mie­ters in der Insol­venz des Mie­ters für einen Abrech­nungs­zeit­raum vor Insol­venz­er­öff­nung eine ein­fa­che Insol­venz­for­de­rung dar­stellt, wenn der Ver­mie­ter erst nach der Insol­venz­er­öff­nung  oder nach dem Wirk­sam­wer­den der Ent­haf­tungs­er­klä­rung des Insol­venz­ver­wal­ters gem. § 109 I S. 2 InsO abge­rech­net hat.
BGH 13.04.2011 – VIII ZR 295/​1