BAG, Urt. v. 25.4.2023 – 9 AZR 253/22
Sachverhalt
Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns für die Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 30. Juni 2020. Die Beklagte ist ein gemeinnütziger Verein mit dem Namen “Yoga V e.V.”, der sich der Lehre und Ausübung des Yoga in all seinen Aspekten widmet. Der Verein steht in der Tradition des indischen Arztes und Yogameisters Swami S. und integriert sowohl klassische als auch moderne Entwicklungen des Yoga. Der Verein verfolgt verschiedene Ziele, u.a. die Errichtung von Yoga-Zentren und Seminarhäusern, die Bildung von Yoga-Gemeinschaften, die Durchführung von Kursen, Workshops und Seminaren, die Ausbildung im Bereich Yoga und verwandter Disziplinen sowie die Durchführung von Forschungsarbeiten über die Wirkung von Yoga-Übungen.
Entscheidung:
Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Frage, ob ein Mitglied einer spirituellen Gemeinschaft Arbeitnehmer ist. Das Gericht stellte fest, dass dann, wenn eine Tätigkeit, die aufgrund der Vereinsmitgliedschaft und zur Förderung des Vereinszwecks erbracht wird, in ihrer Verbindlichkeit einer arbeitsvertraglichen Pflicht gleichkommt, von einem Arbeitsverhältnis auszugehen ist, insbesondere dann, wenn die beschäftigte Person nicht wie ein Arbeitnehmer sozial abgesichert ist. Der gesetzliche Mindestlohn ist als unabdingbarer Mindestschutz auf der Vergütungsebene zu gewährleisten. Eine spirituelle Gemeinschaft, die nicht auf einem Mindestmaß an Systembildung und Weltdeutung beruht, hat weder das Recht, sich eine vom staatlichen Arbeitsrecht ausgenommene innere Ordnung zu schaffen, noch kann sie sich auf das Selbstbestimmungsrecht oder die korporative Religionsfreiheit berufen.
Ergebnis:
Nach sorgfältiger Prüfung der vorgelegten Beweise und Argumente entschied das Bundesarbeitsgericht, das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17. Mai 2022 aufzuheben. Das Gericht sah es als notwendig an, den Fall zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, um sicherzustellen, dass alle Aspekte des Falles gründlich geprüft werden.