Stundung eines Überziehungskredites wegen COVID 19
Der Überziehungskredit eines Kunden wurde am 15.03.2020 gekündigt und der Kunde sollte den Überziehungskredit bis zum 31.05.2020 zurückzahlen. Hiergegen hat er eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht Frankfurt beantragt. Zu Recht?