Im Rahmen der Corona Pandemie mussten wir feststellen, dass zahlreiche Arbeitgeber die aktuelle Krise dafür zu nutzen, Mitarbeiter zu kündigen. Corona führt zu fristlosen Kündigungen.
Unwirksame fristlose Kündigungen
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass fristlose Kündigung unzulässig sind. Es besteht aber das Risiko für den Arbeitnehmer, dass wenn er sich gegen eine solche Kündigung nicht wehrt, diese trotzdem wirksam wird. Der einzige Weg, sich gegen eine solche Kündigung zu wehren, ist die Erhebung einer Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung vor dem zuständigen Arbeitsgericht.
Klage vor dem Arbeitsgericht notwendig / Sperre vermeiden
Wir können daher jedem Arbeitnehmer nur raten, die Zeit nicht ungenutzt verstreichen zu lassen sondern rechtzeitig gegen solche unberechtigte fristlose Kündigunge Klage zu erheben um zum einen seinen berechtigten Lohnanspruch zu erhalten und auf der anderen Seite auch Sperren bei der Bundesagentur für Arbeit zu vermeiden
Beachten Sie daher: Klagen Sie innerhalb von drei Wochen, damit die Kündigung nicht rechtswirksam wird.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite: Kündigung im Arbeitsverhältnis