Archiv für das Monat: September, 2011

Gerichtsurteil

Schuld­ner zahlt vor Insol­venz­an­trag – Gläu­bi­ger zu früh gefreut!

Der Gläu­bi­ger hat­te eine For­de­rung von ca. 10.000 €. Durch sei­nen Rechts­an­walt oder der Schuld­ner auf­ge­for­dert, die For­de­rung unter Frist­set­zung zu beglei­chen. Bei Nicht­zah­lung wur­de mit Kla­ge und sogar Insol­venz­an­trag gedroht. Die Schuld­ne­rin zahl­te und nach ca. sechs Wochen wur­de durch eine ande­re Gläu­bi­ger der Antrag auf Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens gestellt.
das Ober­lan­des­ge­richt Köln wur­de der Gläu­bi­ger ver­ur­teilt, den erhal­te­nen Betrag zurück­zu­zah­len. Das Gericht ging von einer so genann­ten inkon­gru­en­ten Deckung aus. Danach kön­nen Zah­lun­gen der Schuld­ne­rin im Zeit­raum von drei Mona­ten vor Insol­venz­an­trag­stel­lung durch den Insol­venz­ver­wal­ter zurück­ge­for­dert wer­den, wenn der Emp­fän­ger die­se zur Abwen­dung eines ange­droh­ten Insol­venz­ver­fah­rens erlangt hat. Wer über Mona­te hin­weg ver­geb­lich die Rück­zah­lung der fäl­li­gen Beträ­ge tele­fo­nisch und schrift­lich anmahnt und sich sogar ver­an­lasst sieht, einen Insol­venz­an­trag anzu­dro­hen, kennt nach der Recht­spre­chung Umstän­de, die auf eine beeng­te finan­zi­el­le Situa­ti­on schlie­ßen lassen.
Wer daher bei säu­mi­gen Schuld­nern Geld ein­for­dert, muss klug agie­ren und die Recht­spre­chung und ihre Aus­nah­men ken­nen, um bereits erhal­te­ne Zah­lun­gen in der Insol­venz nicht zurück­zah­len zu müssen.
OLG Köln v. 20.07.2011 – 2 U 159/​10