Archiv für das Monat: November, 2014

Urteil im Insolenzrecht

Kin­des­un­ter­halt im Insolvenzverfahren

Sind Kin­des­un­ter­halts­an­sprü­che bereits titu­liert wor­den, kann der Gläu­bi­ger im Insol­venz­ver­fah­ren die Fest­stel­lung bean­tra­gen, dass die Ansprü­che aus vor­sätz­li­cher uner­laub­ter Hand­lung stam­men. Die­ser Anspruch ver­jährt auf Grund der Titu­lie­rung der Unter­halts­an­sprü­che erst in 30 Jahren.

Die Stadt hat gegen einen Vater Unter­halts­an­sprü­che per Voll­stre­ckungs­be­scheid gel­tend gemacht. Der Vater bean­trag­te das Ver­brau­cher­insol­venz­ver­fah­ren. Die Stadt mel­de­te Ihre Ansprü­che an, aber auch als For­de­rung aus vor­sätz­lich uner­laub­ter Hand­lung. Dies wur­de vom Vater jedoch bestrit­ten. Die Stadt muss­te eine Fest­stel­lungs­kla­ge erhe­ben. Die Sache ging bis zum OLG. 

Beim OLG wur­de ent­schie­den, dass es sich zu Recht um For­de­run­gen aus vor­sätz­lich uner­laub­ter Hand­lung han­delt. Der Vater konn­te der Annah­me aus vor­sätz­lich uner­laub­ter Hand­lung nichts ent­ge­gen­set­zen (§ 823 II BGB iVm § 170 StGB). Eine Leis­tungs­un­fä­hig­keit des Vaters bestand nicht. Hier­zu wur­de nichts kon­kre­tes vor­ge­tra­gen. (OLG Koblenz, Beschluss vom 30.07.2014 – 13 UF 271/​14)

Fazit:

Wer eine sol­che Fest­stel­lungs­kla­ge ver­liert, hat ein Pro­blem. Die Schul­den fal­len nicht in die Rest­schuld­be­frei­ung und am Ender der Insol­venz steht kei­ne voll­stän­di­ge Schul­den­frei­heit. Also muss man sich mit allen recht­li­chen Mög­lich­kei­ten gegen die Fest­stel­lungs­kla­ge weh­ren, wenn man mit die­ser kon­fron­tiert wird.