Dienstwagennutzung und Arbeitsunfähigkeit
Hat der Arbeitgeber das Recht, vom Arbeitnehmer nach Ablauf der gesetzlichen Entgeltfortzahlungszeit den auch zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen herauszuverlangen?
Das Bundesarbeitsgericht bejaht dies. Der Arbeitnehmer hat kein vertragliches Recht, den Dienstwagen auch nach Ablauf der Entgeltfortzahlungzeit zu nutzen. Die Gebrauchsüberlassung ist regelmäßig im Arbeitsvertrag als zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung vereinbart. Im Fall der Krankheit erlischt die Überlassungspflicht des Arbeitgebers mit Ablauf der Entgeltfortzahlung hat.
BAG 14.12.2010 – 9 AZR 631/09
Anm.: Entsprechendes gilt für den Fall der gesetzlichen Elternzeit. Wollen die Parteien etwas anderes vereinbaren, müssen sie dies eindeutig im Arbeitsvertrag regeln.