Gerichtsurteil

Dienst­wa­gen­nut­zung und Arbeitsunfähigkeit

Hat der Arbeit­ge­ber das Recht, vom Arbeit­neh­mer nach Ablauf der gesetz­li­chen Ent­gelt­fort­zah­lungs­zeit den auch zur pri­va­ten Nut­zung über­las­se­nen Dienst­wa­gen herauszuverlangen?

Das Bun­des­ar­beits­ge­richt bejaht dies. Der Arbeit­neh­mer hat kein ver­trag­li­ches Recht, den Dienst­wa­gen auch nach Ablauf der Ent­gelt­fort­zah­lung­zeit zu nut­zen. Die Gebrauchs­über­las­sung ist regel­mä­ßig im Arbeits­ver­trag als zusätz­li­che Gegen­leis­tung für die geschul­de­te Arbeits­leis­tung ver­ein­bart. Im Fall der Krank­heit erlischt die Über­las­sungs­pflicht des Arbeit­ge­bers mit Ablauf der Ent­gelt­fort­zah­lung hat.
BAG 14.12.2010 – 9 AZR 631/​09
Anm.: Ent­spre­chen­des gilt für den Fall der gesetz­li­chen Eltern­zeit. Wol­len die Par­tei­en etwas ande­res ver­ein­ba­ren, müs­sen sie dies ein­deu­tig im Arbeits­ver­trag regeln.