FAKT Ruhrallee 80 GmbH
Am 20.12.2022 wurde um 14:39 Uhr das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der FAKT RUHRALLEE 80 GmbH, Huttroper Str. 60, 45138 Essen eröffnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Berliner Allee 44, 40212 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Kanzlei THOLL berät Sie in allen Fragen des Insolvenz- und Arbeitsrechts. Herr Rechtsanwalt Dirk Tholl ist Fachanwalt für Insolvenz- und Arbeitsrecht. Tel: 0201.1029920