FAKT Tower GmbH & Co. KG
Am 24.11.2022 wurde um 12:34 Uhr das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der FAKT Tower GmbH & Co . KG eröffnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Berliner Allee 44, 40212 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsanwalt Dirk Tholl, Fachanwalt für Insolvenz- und Arbeitsrecht berät Arbeitnehmer und Gläubiger in Insolvenzverfahren.