Geschäfts­füh­rer­haf­tung

Wie­der ein­mal kon­kre­ti­siert der BGH (27.03.2012) die Pflich­ten eines Geschäfts­füh­rers in der Kri­se. Ein oft unter­schätz­tes Risko, wel­ches sich in der Insol­venz der GmbH rea­li­siert, ist die per­sön­li­che Haf­tung des Geschäfts­füh­rers. Hier wer­den die Wei­chen früh gestellt und eine früh­zei­ti­ge Bera­tung ist mehr als sinn­voll um nicht im Nach­hin­ein u. U. erheb­li­chen Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen aus­ge­setzt zu sein. Es beginnt alles, wenn der Geschäfts­füh­rer erkennt, dass die fäl­li­gen und ein­ge­for­der­ten Ver­bind­lich­kei­ten nicht bedient wer­den kön­nen. Dann muss er die Zah­lungs­fä­hig­keit der GmbH anhand einer Liqui­di­täts­bi­lanz prü­fen. Wenn er die­se nicht sel­ber auf­stel­len kann, zeigt der BGH den ein­zi­gen mög­li­chen Weg auf, wie sich ein kor­rek­ter Geschäfts­füh­rer ver­hal­ten muss. Und der BGH stellt klar, es gibt nur einen Weg!
Soll­ten Sie sich in einer sol­chen Lage befin­den, soll­ten Sie nicht zögern fach­li­chen Rat ein­zu­ho­len. Denn die Ent­schei­dun­gen, die Sie als Geschäfts­füh­rer jetzt tref­fen, kön­nen Sie spä­ter nicht mehr ändern. Und den Preis bezahlt der Geschäfts­füh­rer sehr viel spä­ter gegen­über dem Insol­venz­ver­wal­ter mit sei­nem Privatvermögen.