Harfid Hochbau GmbH
zuletzt bearbeitet am: 27. Dezember 2022 von RA Dirk Tholl
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Am 24.12.2022 wurde um 13:55 Uhr das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Harfid Hochbau GmbH, Lindenallee 39, 45127 Essen eröffnet.
Den Beschluss finden Sie hier.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Am Thyssenhaus 1–3, 45128 Essen bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Beratung
Die Kanzlei THOLL berät Sie in allen Fragen des Insolvenz- und Arbeitsrechts. Herr Rechtsanwalt Dirk Tholl ist Fachanwalt für Insolvenz- und Arbeitsrecht. Tel: 0201.1029920
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