Gerichtsurteil

Insol­venz­an­trag durch Konkurrenten

Der BGH hat sei­ne Rechst­spre­chung bestä­tigt, dass das Rechts­schutz­in­ter­es­se für einen Insol­venz­an­trag zwar fehlt, wenn der Antrag allein zu dem Zweck gestellt wird, einen Kon­kur­ren­ten aus dem Wett­be­werb zu ent­fer­nen. Erstrebt der Gläu­bi­ger aber auch zugleich eine quo­ta­le Befrie­di­gung einer For­de­rung, “kann ihm das Rechts­schutz­in­ter­es­se nicht ver­sagt wer­den”.
Will der Schuld­ner einen Insol­venz­an­trag eines Kon­kur­ren­ten zum Schei­tern brin­gen, muss er, ggfls. mit der sofor­ti­gen Beschwer­de, glaub­haft machen, dass kei­ne For­de­rung besteht und/​oder kein Eröff­nungs­grund besteht.
BGH 19.05.2011 – IX ZB 214/​10