Insolvenzantrag durch Konkurrenten
Der BGH hat seine Rechstsprechung bestätigt, dass das Rechtsschutzinteresse für einen Insolvenzantrag zwar fehlt, wenn der Antrag allein zu dem Zweck gestellt wird, einen Konkurrenten aus dem Wettbewerb zu entfernen. Erstrebt der Gläubiger aber auch zugleich eine quotale Befriedigung einer Forderung, “kann ihm das Rechtsschutzinteresse nicht versagt werden”.
Will der Schuldner einen Insolvenzantrag eines Konkurrenten zum Scheitern bringen, muss er, ggfls. mit der sofortigen Beschwerde, glaubhaft machen, dass keine Forderung besteht und/oder kein Eröffnungsgrund besteht.
BGH 19.05.2011 – IX ZB 214/10