Ersteinschätzung: 0201.1029920
Kanzlei Tholl
  • Start­sei­te
  • Aktu­el­les
  • Anwalt
  • Arbeits­recht
    • Arbeits­recht
    • Auf­he­bungs­ver­trag
    • Kün­di­gung
  • Fir­men­in­sol­venz
    • 266a StGB
    • § 64 GmbHG
    • Bank­rott
    • Insol­venz­ver­schlep­pung
    • Insol­venz­an­fech­tung mit Video
  • Pri­vat­in­sol­venz
    • Pro­zess­kos­ten­hil­fe
    • rest­schuld­be­frei­ung nach 3 jahren
    • Schul­den­ver­gleich
  • Miet­recht
    • Eigen­be­darfs­kün­di­gung
  • Kon­takt
  • Suche
  • Menü Menü
Blog - Aktuelle Neuigkeiten
Urteil im Insolenzrecht

Insol­venz­an­trag und Über­sen­dung durch Rechtsanwalt

29. Oktober 2022/in Allgemein, Firmeninsolvenz, Insolvenzrecht/von RA Dirk Tholl

zuletzt bear­bei­tet am: 1. Novem­ber 2022 von RA Dirk Tholl

Wie ein Insol­venz­an­trag rich­tig ein­ge­reicht wird!

Vor­aus­sicht­li­che Lese­dau­er: 3 Minuten

Sach­ver­halt

AG Essen, Beschluss vom 24.5.2022 – 163 IK 66/​22

Die Ent­schei­dung

Tenor
Der sofor­ti­gen Beschwer­de wird nicht abge­hol­fen und die Akte dem Land­ge­richt Essen zur Ent­schei­dung vorgelegt.

Grün­de
Die Beschwer­de ist zuläs­sig, ins­be­son­de­re form­ge­recht ein­ge­legt wor­den. Schließ­lich ist die Beschwer­de­schrift mit einer ein­fa­chen Signa­tur, in Form der Namens­wie­der­ga­be am Ende der Beschwer­de­schrift, und auf einem siche­ren Über­tra­gungs­weg über­mit­telt worden.

Sie ist jedoch unbe­grün­det. Auch nach erneu­ter Prü­fung der Sach- und Rechts­la­ge hält das Gericht an sei­ner Auf­fas­sung fest. Der Schuld­ner ver­kennt, dass allein die Ein­rei­chung auf einem siche­ren Über­mitt­lungs­weg nicht aus­rei­chend ist. Viel­mehr bedarf es gemäß § 130a Abs. 3 ZPO zusätz­lich einer ein­fa­chen Signa­tur (vgl. BGH, Beschluss vom 08.05.2019 – XII ZB 8/​19; OLG Olden­burg, Beschluss vom 09.12.2020 – 6 W 68/​20; AG Ham­burg, Beschluss vom 21.02.2022 – 67h IN 29/​22), wor­an es hier aber wei­ter­hin fehlt.

Im Übri­gen wird auf den ange­foch­te­nen Beschluss Bezug genommen.

Schließ­lich ver­mag der Schuld­ner auch unter Beach­tung der höchst­rich­ter­li­chen Recht­spre­chung zum Aus­druck eines per Email über­sand­ten PDFs nicht zu reüs­sie­ren (vgl. BGH, Beschluss vom 08.05.2019 – XII ZB 8/​19; Beschluss vom 18.03.2015 – XII 424/​14). Nach die­ser Recht­spre­chung fehlt es zwar an einem Zugang des Schrift­sat­zes gemäß § 130a Abs. 5 ZPO, jedoch erfolgt der Zugang sobald bei dem Gericht ein Aus­druck der den voll­stän­di­gen Schrift­satz ent­hal­ten­den PDF-Datei vor­liegt. Die­ser Aus­druck erfüllt schließ­lich die Schrift­form (vgl. BGH, Beschluss vom 08.05.2019 – XII ZB 8/​19). Indes hat der Gesetz­ge­ber zum 01.01.2022 eine Pflicht für Rechts­an­wäl­te zur Über­mitt­lung von Anträ­gen und Erklä­run­gen als elek­tro­ni­sches Doku­ment in § 130d ZPO kodi­fi­ziert. Dar­aus ergibt sich, dass es im Fal­le eines unwirk­sa­men Ein­gangs i.S.v. § 130a Abs. 5 ZPO nicht zu einem wirk­sa­men Ein­gang durch den Aus­druck des elek­tro­ni­schen Doku­men­tes kommt. Schließ­lich ist für den Rechts­an­walt gemäß § 130d ZPO aus­schließ­lich die elek­tro­ni­sche Über­mitt­lung von Schrift­sät­zen zugelassen.

Eine ande­re Beur­tei­lung ergibt sich auch nicht dar­aus, dass hier der Schuld­ner – wel­cher in der Kom­mu­ni­ka­ti­on mit dem Gericht nicht den Restrik­tio­nen der §§ 130d, 130a ZPO unter­liegt – den Antrag selbst unter­schrie­ben hat. Hier fun­giert der Bevoll­mäch­tig­te des Schuld­ners schon nicht als rei­ner Bote. Der Bevoll­mäch­tig­te hat den Schuld­ner außer­ge­richt­lich und nun­mehr auch gegen­über dem Gericht ver­tre­ten und unter Vor­la­ge der Voll­macht den Antrag ein­ge­reicht. Aus dem Wort­laut des § 130d ZPO ergibt sich, dass nicht nur die durch einen Rechts­an­walt selbst gestell­ten Anträ­ge den Restrik­tio­nen der §§ 130d, 130a ZPO unter­lie­gen, son­dern auch die Anträ­ge des Voll­macht­ge­bers die durch einen Rechts­an­walt dem Gericht über­mit­telt wer­den (vgl. auch Laro­che, NZI 2022, 382 Anm. zu AG Ham­burg, Beschluss vom 21.02.2022 – 67h IN 29/​22).

Soweit der Schuld­ner die Ver­let­zung recht­li­chen Gehörs rügt, ist dem jeden­falls durch das Abhil­fe­ver­fah­ren genü­ge getan.

Stel­lung­nah­me

29. Okto­ber 2022
Schlagworte: Insolvenzantrag
Das könnte Dich auch interessieren
Urteil im InsolenzrechtLG 2016: Anfor­de­rung an die Beschei­ni­gung gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO
Insolvenzxen­dis Ver­sand­lo­gis­tik GmbH – Kündigungen
Urteil im InsolenzrechtBFH v. 28.02.2011 – VII B 224/​10
InsolvenzHar­fid Hoch­bau GmbH
Rechtsanwwalt Dirk Tholl

Rechtsanwalt Dirk Tholl
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Kanz­lei Dirk Tholl

Kanzlei Dirk Tholl | Fachanwalt Insolvenzrecht & Arbeitsrecht
Huyssenallee 85
45128 Essen
Telefon: 02011029920
Email: info@kanzlei-tholl.de

Kanz­lei THOLL

Kanzlei Dirk Tholl | Fachanwalt Insolvenzrecht & Arbeitsrecht
Huyssenallee 85
45128 Essen
Telefon: 02011029920
Email: info@kanzlei-tholl.de
URL: https://kanzlei-tholl.de/

Montag08:30 - 18:00
Dienstag08:30 - 18:00
Mittwoch08:30 - 18:00
Donnerstag08:30 - 18:00
Freitag08:30 - 15:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Aktu­el­les

  • Insolvenzxen­dis Ver­sand­lo­gis­tik GmbH – Kündigungen1. Januar 2023 - 14:25
  • InsolvenzFAKT Tower GmbH & Co. KG26. Dezember 2022 - 13:51
  • InsolvenzFAKT Ruhr­al­lee 80 GmbH26. Dezember 2022 - 13:33
  • InsolvenzHar­fid Hoch­bau GmbH24. Dezember 2022 - 14:00
  • Urteil im Insolenzrecht129 InsO – Grund­la­gen und Rechtsprechung20. Dezember 2022 - 09:23
  • Urteil im InsolenzrechtAsset Pro­tec­tion als Ver­mö­gens­schutz und Absi­che­rung der Fami­lie im Insolvenzverfahren30. November 2022 - 19:53
  • InsolvenzanfechtungdomoskanonosInkon­gru­en­te Deckung7. November 2022 - 17:33
  • Urteil im InsolenzrechtOLG Dres­den, Urteil vom 9.8.2022 – 4 U 243/​227. November 2022 - 10:00
  • Urteil im InsolenzrechtAG Nor­der­stedt, Beschl. vom 15.9.2022 – 66 IN 90/​193. November 2022 - 09:41
  • Urteil im InsolenzrechtBGH, Beschluss vom 7. Sep­tem­ber 2022 – VII ZB 38/​211. November 2022 - 18:11
© Copyright - Rechtsanwalt Dirk Tholl
  • Impres­sum
  • Daten­schutz­er­klä­rung
Nach oben scrollen

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.

Alle Cookies akzeptierenDatenschutzerklärung×

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die uns - teilweise zusammengefasst - dabei helfen zu verstehen, wie unsere Webseite genutzt wird und wie effektiv unsere Marketing-Maßnahmen sind. Auch können wir mit den Erkenntnissen aus diesen Cookies unsere Anwendungen anpassen, um Ihre Nutzererfahrung auf unserer Webseite zu verbessern.

Wenn Sie nicht wollen, dass wir Ihren Besuch auf unserer Seite verfolgen können Sie dies hier in Ihrem Browser blockieren:

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Andere Cookies

Die folgenden Cookies werden ebenfalls gebraucht - Sie können auswählen, ob Sie diesen zustimmen möchten:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Daten­schutz­er­klä­rung
Nur notwendige CookiesAlle Cookies akzeptierenNicht akzeptieren