Kündigungsschutz bei Eigenkündigung?
Dem Arbeitnehmer ist es wegen § 242 BGB in der Regel verwehrt, sich für die Unwirksamkeit einer schriftlichen fristlosen Eigenkündigung auf das Fehlen eines wichtigen Grundes i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB zu berufen.
BAG v. 09.06.2011 – 2 AZR 418/10