BAG: Rechtsmissbrauch bei Kettenbefristungen
Diese Rechtsprechung eröffnet dem Arbeitnehmer die Überprüfung seines Arbeitsvertrages und möglicherweise den Weg in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Nutzen Sie bei Ablauf der Befristung Ihre Rechte als Arbeitnehmer. Aber warten Sie nicht zu lange. Es läuft eine gesetzliche Frist von drei Wochen, die nicht verlängert werden kann.
Erste Hilfe bei Fragen: 0201.1029920 (RA Dirk Tholl)