Das Bundesarbeitsgericht hat eine maßgebliche und für tausende von Arbeitnehmern bedeutende Entscheidung zur “Kettenbefristung” getroffen. Danach können Befristungen auf Grund eines Sachgrundes rechtsmißbräuchlich und unwirksam sein: “Die Befristung eines Arbeitsvertrags kann trotz Vorliegens eines Sachgrunds aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sein. Für das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs können insbesondere eine sehr lange Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl von aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen mit demselben Arbeitgeber sprechen.”
Diese Rechtsprechung eröffnet dem Arbeitnehmer die Überprüfung seines Arbeitsvertrages und möglicherweise den Weg in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Nutzen Sie bei Ablauf der Befristung Ihre Rechte als Arbeitnehmer. Aber warten Sie nicht zu lange. Es läuft eine gesetzliche Frist von drei Wochen, die nicht verlängert werden kann.
Erste Hilfe bei Fragen: 0201.1029920 (RA Dirk Tholl)