Nichtbedienen des Zeiterfassungsgerätes
Nach dem LAG Hamm ist der Missbrauch von Zeiterfassungsgeräten geeignet, den Ausspruch einer fristlosen Kündigung zu rechtfertigen, ohne dass es darauf ankommt, ob hierin zugleich ein strafrechtlich relevanter Betrug zu sehen ist.
LAG Hamm 22.07.2010 – 8 Sa 319/10