Gerichtsurteil

Nicht­be­die­nen des Zeiterfassungsgerätes

Nach dem LAG Hamm ist der Miss­brauch von Zeit­er­fas­sungs­ge­rä­ten geeig­net, den Aus­spruch einer frist­lo­sen Kün­di­gung zu recht­fer­ti­gen, ohne dass es dar­auf ankommt, ob hier­in zugleich ein straf­recht­lich rele­van­ter Betrug zu sehen ist.
LAG Hamm 22.07.2010 – 8 Sa 319/​10