Rückkaufswert einer gekündigten Restschuldversicherung
Das AG Göttingen hat in seiner Entscheidung vom 21.01.2011 – 21 C 205/10 entschieden, dass ein Rückzahlungsanspruch aus einer – durch den Treuhänder – gekündigten Restschuldversicherung der Insolvenzmasse und nicht dem versicherten Kreditkonto zusteht. (veröffentlicht ZInsO 2011, 978)