Soforthilfen für Kleinunternehmer in NRW: Land ergänzt Zuschüsse des Bundes
Umfangreiches Programm der Bundesregierung
Um Firmen, Freiberuflern und Selbstständigen in der Corona-Krise zu helfen, plant die Bundesregierung ein Hilfsprogramm Umfang von mehr als 40.000.000 €. Ein Großteil der Gelder soll als Darlehen vergeben werden. Auch direkte Zuschüsse sind im Gespräch.
Kleinunternehmer profitierten bisher nicht von den bereits beschlossenen Kreditprogrammen. Der Bund hat ein umfangreiches Hilfsprogramm beschlossen. In diesem Beitrag finden Sie hierzu mehr.
Weitere Hilfe der Landesregierung NRW
Nunmehr hat die Landesregierung in NRW beschlossen, das Bundesprogramm aufzustocken. Die Gesamthilfe soll nahezu jedem zweiten Arbeitsplatz zugute kommen.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, diese Corona Soforthilfen des Bundes schnellstmöglich an die Unternehmer weiter zu reichen. Darüber hinaus plant die Landesregierung das Sofortprogramm des Bundes aufzustocken und zusätzlich Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten Zuschüsse i.H.v. 25.000 € zu zahlen die entsprechende Vorlage wird durch den Wirtschaftsminister Professor Dr. Andreas Pinkwart und dem Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper am 24.03.2020 dem Landeskabinett vorgestellt.
Hierzu Wirtschafts- und Digitalminister Andreas Pinkwart:
Die kleinen und mittleren Unternehmen spielen eine Schlüsselrolle in der nordrhein-westfälischen Wirtschaft. Nahezu die Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist in diesen Betrieben beschäftigt. Deshalb begrüßen wir die umfassenden Hilfen, die der Bund für KMU und Solo-Selbstständige nun bereitstellt. Wir wollen darüber hinaus die Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten durch direkte Zuschüsse vor Finanzierungsengpässen bewahren und die Voraussetzungen schaffen, dass sie ihr bewährtes Personal behalten können. Nur so können sie nach der Krise am Aufschwung teilhaben
Umfangreiche Programme zur Liquiditätssicherung
Die Abstimmungen zwischen Land und Bund über die Programmrichtlinien und das Antragsverfahren laufen. Nordrhein-Westfalen stellt Unternehmen darüber hinaus umfangreiche Angebote zur Liquiditätssicherung zur Verfügung:
- Bürgschaften: In Nordrhein-Westfalen stehen die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro pro Unternehmen) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro) bereit, um Kredite zu besichern. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.
- Steuerstundungen: Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen‑, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen‑, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitest Möglich aus. Für Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung.
- Entschädigungen für Quarantäne: Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot, z.B. Quarantäne, ausgesprochen werden, können Betriebe eine Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe beantragen.
- Beteiligungskapital für Kleinunternehmen: Der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen (max. 75.000 Euro). Richtet sich an kleine Unternehmen, Gründungen und spezielle Zielgruppen (u.a. Unternehmen, die ausbilden sowie Gründungen aus der Arbeitslosigkeit). (Quelle: Pressemitteilung auf http://wirtschaft.nrw.de)
Kanzlei Dirk Tholl | Fachanwalt Insolvenzrecht & Arbeitsrecht
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