Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz
Brief vom Insolvenzverwalter?
Haben Sie einen Brief vom Insolvenzverwalter oder von der Staatsanwaltschaft bekommen? Sollen Sie für ein angebliches Fehlverhalten als Geschäftsführer in die zivilrechtliche oder strafrechtliche Haftung genommen werden?
Geschäftsführerhaftung
Besonders in der Krise und Insolvenz der Gesellschaft werden an den Geschäftsführer besondere Anforderungen gestellt. Werden hier Fehler gemacht, sind die Gefahren und Haftungsrisiken für den Geschäftsführer im zivil- wie strafrechtlichen Bereich erheblich. Die Gefahren realisieren sich dann, wenn im Rahmen einer Insolvenz durch die Staatsanwaltschaft gegen den Geschäftsführer ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird oder durch den Insolvenzverwalter hohe Zahlungen verlangt werden, die für einen Geschäftsführer existenzvernichtend sein können.
Abwehr von Forderungen
des Insolvenzverwalters und
Vereidigung vor den Strafgerichten
Als Fachwanwalt für Insolvenzrecht bin ich auf diese Fälle spezialisiert und vertrete als Geschäftsführer in einem Strafverfahren wie auch zur Abwehr von Schadensersatzforderungen durch den Insolvenzverwalter. Hierzu zählen insbesondere folgende Fallgestaltungen:
- Abwehr von Haftungsansprüchen des Insolvenzverwalters z. B. aus § 64 GmbHG
- Abwehr von Haftungsansprüchen aus Anfechtungsrecht, vgl. weitere Einzelheiten hier.
- Verteidigung für den Fall von staatsanwaltlichen Ermittlungen aufgrund von Insolvenzdelikten, insbesondere Insolvenzverschleppung, Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Bankrott
0201 – 1029920 (Beratung Bundesweit)
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