Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen ist eine ernste Straftaten, die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von großer Bedeutung ist. Die Sozialversicherungsbeiträge dienen dazu, wichtige soziale Absicherungen wie Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung zu finanzieren.
Das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen kann auf verschiedene Weise erfolgen. Ein Beispiel wäre, dass der Arbeitgeber die Beiträge nicht an die zuständigen Sozialversicherungsträger abführt, obwohl er diese von den Arbeitnehmern einzieht. In diesem Fall werden die Beiträge also vorenthalten, ohne dass die Arbeitnehmer davon wissen. Ein anderes Beispiel wäre, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmern niedrigere Gehälter auszahlt, als er tatsächlich verdienen, und die Differenz als Sozialversicherungsbeiträge einzieht, ohne diese jedoch abzuführen.
Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen hingegen bedeutet, dass der Arbeitgeber die Beiträge bewusst für andere Zwecke verwendet, anstatt sie an die zuständigen Sozialversicherungsträger abzuführen. In diesem Fall werden also die Beiträge nicht nur vorenthalten, sondern auch für andere Zwecke missbraucht.
Das Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen ist eine Straftat, die mit empfindlichen Strafen geahndet werden kann.