SCHULDENVERGLEICH
Schuldenvergleich – auch ohne Insolvenz
Wenn man verschuldet ist, muss man sich nicht mehr damit abfinden. Zum einen besteht die Entschuldungsmöglichkeit über ein Insolvenzverfahren. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen Vergleich mit allen Insolvenzgläubigern zu schließen, auch wenn man gerade ein Insolvenzverfahren vermeiden möchte. Ein solcher freiwilliger Schuldenvergleich kann in der Zahlung einer Quote von z. B. 25% oder in einer Ratenzahlung für einen bestimmten Zeitraum an alle Gläubiger bestehen. Der freiwillige Schuldenvergleich hat Vorteile.
Vorteile des freiwilligen Schuldenvergleichs
- Schnelle Entschuldung als Ergebnis
- Ein Insolvenzverfahren wird vermieden
- Bei Erfolg, schnellere Löschung von Einträgen, z.B. aus der Schufa
- Kurzfristige Regelung der Schuldensituation
Nachteile des freiwilligen Schuldenvergleichs
- Möglicherweise finanzieller Aufwand oberhalb der Pfändungsfreigrenze
- Besorgen von Drittmitteln?
- Bei Scheitern muss u. U. neuer Vergleich für die Insolvenz erstellt werden
Vorbereitung
Sie müssen für sich zunächst klären, welche Mittel für einen Vergleich zur Verfügung stehen und woher diese Mittel kommen sollen. Wenn dieser Rahmen feststeht und auch zur Verfügung steht. Auf dieser Grundlage kann ich mit Ihnen zusammen einen Teilzahlungsvergleich erarbeiten, der sich in einem Bereich von 5%-50% der Gesamtforderungssumme bewegt.
Auch kommt manchmal ein freiwilliger Schuldenvergleich auf Basis einer Ratenzahlung in Betracht. Hierbei handelt es sich aber um die zweitbeste Alternative. Denn besser ist es natürlich, wenn die Gläubiger mit einer Einmalzahlung sofort bedient werden können und damit die Schuldenfreiheit sofort eintritt. Wenn dies nicht geht, kommt auch ein Ratenzahlungsangebot in Betracht. Wir erarbeiten mit Ihnen einen Ratenplan und verhandeln diesen Plan mit Ihren Gläubigern. Wenn alle Gläubiger zustimmen, ist der Ratenzahlungsplan zustandegekommen. Nach Zahlung der letzten Rate sind Sie dann schuldenfrei und erhalten vom Gläubiger evtl. bestehende Vollstreckungstitel zurück.
0201 – 1029920
(Beratung Bundesweit)
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