Rechts­an­walt Dirk Tholl
Fach­an­walt für Insolvenzrecht
Fach­an­walt für Arbeitsrecht

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SCHULDENVERGLEICH

Schul­den­ver­gleich – auch ohne Insolvenz

Wenn man ver­schul­det ist, muss man sich nicht mehr damit abfin­den. Zum einen besteht die Ent­schul­dungs­mög­lich­keit über ein Insol­venz­ver­fah­ren. Es besteht aber auch die Mög­lich­keit, einen Ver­gleich mit allen Insol­venz­gläu­bi­gern zu schlie­ßen, auch wenn man gera­de ein Insol­venz­ver­fah­ren ver­mei­den möch­te. Ein sol­cher frei­wil­li­ger Schul­den­ver­gleich kann in der Zah­lung einer Quo­te von z. B. 25% oder in einer Raten­zah­lung für einen bestimm­ten Zeit­raum an alle Gläu­bi­ger bestehen. Der frei­wil­li­ge Schul­den­ver­gleich hat Vorteile.

Vor­tei­le des frei­wil­li­gen Schuldenvergleichs

  1. Schnel­le Ent­schul­dung als Ergebnis
  2. Ein Insol­venz­ver­fah­ren wird vermieden
  3. Bei Erfolg, schnel­le­re Löschung von Ein­trä­gen, z.B. aus der Schufa
  4. Kurz­fris­ti­ge Rege­lung der Schuldensituation

Nach­tei­le des frei­wil­li­gen Schuldenvergleichs

  1. Mög­li­cher­wei­se finan­zi­el­ler Auf­wand ober­halb der Pfändungsfreigrenze
  2. Besor­gen von Drittmitteln?
  3. Bei Schei­tern muss u. U. neu­er Ver­gleich für die Insol­venz erstellt werden

Vor­be­rei­tung

Sie müs­sen für sich zunächst klä­ren, wel­che Mit­tel für einen Ver­gleich zur Ver­fü­gung ste­hen und woher die­se Mit­tel kom­men sol­len. Wenn die­ser Rah­men fest­steht und auch zur Ver­fü­gung steht. Auf die­ser Grund­la­ge kann ich mit Ihnen zusam­men einen Teil­zah­lungs­ver­gleich erar­bei­ten, der sich in einem Bereich von 5%-50% der Gesamt­for­de­rungs­sum­me bewegt.

Auch kommt manch­mal ein frei­wil­li­ger Schul­den­ver­gleich auf Basis einer Raten­zah­lung in Betracht. Hier­bei han­delt es sich aber um die zweit­bes­te Alter­na­ti­ve. Denn bes­ser ist es natür­lich, wenn die Gläu­bi­ger mit einer Ein­mal­zah­lung sofort bedient wer­den kön­nen und damit die Schul­den­frei­heit sofort ein­tritt. Wenn dies nicht geht, kommt auch ein Raten­zah­lungs­an­ge­bot in Betracht. Wir erar­bei­ten mit Ihnen einen Raten­plan und ver­han­deln die­sen Plan mit Ihren Gläu­bi­gern. Wenn alle Gläu­bi­ger zustim­men, ist der Raten­zah­lungs­plan zustan­de­ge­kom­men. Nach Zah­lung der letz­ten Rate sind Sie dann schul­den­frei und erhal­ten vom Gläu­bi­ger evtl. bestehen­de Voll­stre­ckungs­ti­tel zurück.

0201 – 1029920 

(Bera­tung Bundesweit)

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