Kün­di­gung wegen Äuße­rung in einer Chatgruppe

Am 24. August 2023 hat das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) unter dem Akten­zei­chen 2 AZR 17/​23 ein weg­wei­sen­des Urteil gefällt. In die­sem Urteil hat das Gericht klar­ge­stellt, dass Äuße­run­gen in pri­va­ten Chat­grup­pen arbeits­recht­li­che Kon­se­quen­zen haben kön­nen. Ins­be­son­de­re wur­de betont, dass men­schen­ver­ach­ten­de Äuße­run­gen nicht tole­riert wer­den und einen Kün­di­gungs­grund dar­stel­len kön­nen. Damit hat das BAG ein deut­li­ches Zei­chen gegen ras­sis­ti­sche und sexis­ti­sche Äuße­run­gen gesetzt.

Das Urteil ist von beson­de­rer Bedeu­tung, da es die Gren­zen zwi­schen pri­va­ten Äuße­run­gen und beruf­li­chen Kon­se­quen­zen defi­niert. Es zeigt, dass Arbeit­neh­mer auch im pri­va­ten Bereich ver­ant­wor­tungs­be­wusst han­deln müs­sen, da ihre Äuße­run­gen Aus­wir­kun­gen auf das Arbeits­le­ben haben kön­nen. Das Urteil unter­streicht auch die Bedeu­tung von Respekt und Tole­ranz im Arbeits­um­feld und macht deut­lich, dass pri­va­te Äuße­run­gen, die die­se Wer­te ver­let­zen, schwer­wie­gen­de Kon­se­quen­zen haben können.

Es ist daher rat­sam, stets dar­auf zu ach­ten, was man in pri­va­ten Chats und Grup­pen mit ande­ren teilt, um uner­wünsch­te arbeits­recht­li­che Kon­se­quen­zen zu ver­mei­den. Mit die­sem Urteil hat das BAG die Bedeu­tung von ethi­schem Ver­hal­ten und Inte­gri­tät im digi­ta­len Zeit­al­ter unter­stri­chen. In einer Zeit, in der Kom­mu­ni­ka­ti­on und Inter­ak­ti­on zuneh­mend online statt­fin­den, ist es uner­läss­lich, sich der Kon­se­quen­zen bewusst zu sein, die unan­ge­mes­se­nes Ver­hal­ten in die­sen Räu­men haben kann.

Dar­über hin­aus betont das Urteil die Ver­ant­wor­tung der Arbeit­ge­ber, für ein siche­res und respekt­vol­les Arbeits­um­feld zu sor­gen. Arbeit­ge­ber müs­sen sicher­stel­len, dass ihre Mit­ar­bei­ter über die Richt­li­ni­en und Erwar­tun­gen in Bezug auf Kom­mu­ni­ka­ti­on und Ver­hal­ten, sowohl online als auch off­line, infor­miert sind. Dazu gehört auch die Schu­lung und Sen­si­bi­li­sie­rung der Mit­ar­bei­ter in Bezug auf Dis­kri­mi­nie­rung, Beläs­ti­gung und ande­res unan­ge­mes­se­nes Verhalten.

Es ist auch wich­tig zu beto­nen, dass die­ses Urteil nicht bedeu­tet, dass die Pri­vat­sphä­re der Arbeit­neh­mer ver­letzt wird. Viel­mehr geht es dar­um, dass Arbeit­neh­mer auch im pri­va­ten Bereich die Wer­te und Grund­sät­ze ihres Arbeit­ge­bers und der Gesell­schaft als Gan­zes respek­tie­ren soll­ten. Das BAG hat klar­ge­stellt, dass zwar jeder das Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung hat, die­ses Recht aber ins­be­son­de­re dann Gren­zen hat, wenn dadurch die Rech­te und das Anse­hen ande­rer ver­letzt werden.

Zusam­men­fas­send ist die­ses Urteil ein wich­ti­ger Schritt in Rich­tung eines respekt­vol­le­ren und inte­gra­ti­ve­ren Arbeits­um­felds. Es erin­nert uns alle dar­an, dass unse­re Wor­te und Taten, auch im pri­va­ten Bereich, Kon­se­quen­zen haben kön­nen und dass wir alle eine Rol­le bei der Schaf­fung eines posi­ti­ven und unter­stüt­zen­den Arbeits­um­felds spielen.