Ersteinschätzung: 0201.1029920
Kanzlei Tholl
  • Start­sei­te
  • Bei­trä­ge
  • Anwalt
  • Arbeits­recht
    • Arbeits­recht
    • Auf­he­bungs­ver­trag
    • Kün­di­gung des Arbeitsvertrages
  • Insol­venz
    • Arbeits­recht in der Insolvenz
    • Bank­rott
    • For­de­rungs­an­mel­dung
    • Fir­men­in­sol­venz
    • Geschäfts­füh­rer­haf­tung
    • Insol­venz­an­fech­tung
      • 131 inso
      • 133 Inso
    • Insol­venz­an­mel­dung
    • Insol­venz­an­trag
    • Insol­venz­ver­schlep­pung
    • Vor­ent­hal­ten von Arbeitsentgelt
  • Miet­recht
    • Eigen­be­darfs­kün­di­gung
  • Kon­takt
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

For­de­rungs­an­mel­dung in der Insol­venz: Ein Leitfaden

1. Was ist eine Insolvenzforderung?

Wenn ein Unter­neh­men oder eine Pri­vat­per­son zah­lungs­un­fä­hig wird, also Insol­venz anmel­det, bedeu­tet das nicht immer, dass kein Geld mehr vor­han­den ist. Oft sind noch Ver­mö­gens­wer­te da, die unter den Gläu­bi­gern – also den Per­so­nen oder Fir­men, denen noch Geld geschul­det wird – auf­ge­teilt wer­den müs­sen. Hier kommt die Insol­venz­for­de­rung ins Spiel.

Eine Insol­venz­for­de­rung ist im Grun­de ein offi­zi­el­ler Weg, um als Gläu­bi­ger Ihren Anspruch auf einen Teil des noch vor­han­de­nen Ver­mö­gens des Schuld­ners anzu­mel­den. Es ist wich­tig zu ver­ste­hen, dass Sie als Gläu­bi­ger aktiv wer­den müs­sen. Mel­den Sie Ihre For­de­rung nicht an, kön­nen Sie bei der Ver­tei­lung der Ver­mö­gens­wer­te über­gan­gen werden.

2. Der Pro­zess der Forderungsanmeldung

Die Anmel­dung einer Insol­venz­for­de­rung ist ein form­ge­bun­de­ner Pro­zess, der bestimm­te Schrit­te erfor­dert. Zunächst ein­mal müs­sen Sie über das Insol­venz­ver­fah­ren infor­miert sein. Dies geschieht in der Regel durch eine öffent­li­che Bekannt­ma­chung, sobald das Insol­venz­ver­fah­ren über das Ver­mö­gen des Schuld­ners eröff­net wird.

Sobald das Ver­fah­ren eröff­net ist, beginnt die soge­nann­te Anmel­de­frist. Inner­halb die­ser Frist müs­sen Sie Ihre For­de­rung beim Insol­venz­ver­wal­ter anmel­den. Die For­de­rungs­an­mel­dung muss schrift­lich erfol­gen und bestimm­te Infor­ma­tio­nen ent­hal­ten: Ihren Namen und Ihre Adres­se, die genaue Höhe der For­de­rung, den Grund der For­de­rung (zum Bei­spiel eine unbe­zahl­te Rech­nung) und die Art der For­de­rung (bei­spiels­wei­se ob es sich um eine gesi­cher­te oder unge­si­cher­te For­de­rung handelt).

Es ist rat­sam, alle ver­füg­ba­ren Bele­ge und Doku­men­te, die Ihre For­de­rung unter­stüt­zen, bei­zu­fü­gen. Dazu kön­nen Ver­trä­ge, Rech­nun­gen, Mah­nun­gen oder ähn­li­che Doku­men­te gehö­ren. Eine genaue und voll­stän­di­ge Anmel­dung ist wich­tig, da Feh­ler oder Unvoll­stän­dig­kei­ten dazu füh­ren kön­nen, dass Ihre For­de­rung nicht aner­kannt wird.

3. Was pas­siert nach der Forderungsanmeldung?

Nach­dem Sie Ihre For­de­rung ange­mel­det haben, prüft der Insol­venz­ver­wal­ter die­se. Der Ver­wal­ter ent­schei­det, ob Ihre For­de­rung aner­kannt wird. Wenn es Unklar­hei­ten gibt oder der Insol­venz­ver­wal­ter Ihre For­de­rung nicht aner­kennt, haben Sie die Mög­lich­keit, dies vor dem Insol­venz­ge­richt zu klären.

Sobald alle For­de­rungs­an­mel­dun­gen geprüft sind, wird das vor­han­de­ne Ver­mö­gen des Schuld­ners ver­teilt. Es ist wich­tig zu ver­ste­hen, dass in vie­len Fäl­len nicht genug Ver­mö­gen vor­han­den ist, um alle Gläu­bi­ger voll­stän­dig zu befrie­di­gen. Das bedeu­tet, dass Sie mög­li­cher­wei­se nur einen Teil Ihrer For­de­rung erhal­ten oder in man­chen Fäl­len sogar leer aus­ge­hen können.

Die Anmel­dung einer Insol­venz­for­de­rung ist ein wich­ti­ger Schritt, um Ihre Rech­te als Gläu­bi­ger zu wah­ren. Es ist emp­feh­lens­wert, sich dabei von einem Anwalt bera­ten zu las­sen, um sicher­zu­stel­len, dass alle For­ma­li­tä­ten kor­rekt erle­digt wer­den und Ihre Chan­cen, einen Teil Ihres Gel­des zurück­zu­er­hal­ten, so hoch wie mög­lich sind.

Wei­te­re Beiträge

  • Insol­venz­an­fech­tung
  • Insol­venz­an­mel­dung
  • Rest­schuld­be­frei­ung bei steu­er­li­chem Haftungsbescheid
  • Arbeits­recht
  • BGH, Beschluss vom 7. Sep­tem­ber 2022 – VII ZB 38/​21
Rechtsanwwalt Dirk Tholl

Rechtsanwalt Dirk Tholl
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Kanz­lei Dirk Tholl

Kanzlei Dirk Tholl | Fachanwalt Arbeitsrecht & Insolvenzrecht
Huyssenallee 85
45128 Essen
Telefon: 02011029920
E-Mail: info@kanzlei-tholl.de

Kanz­lei THOLL

Kanzlei Dirk Tholl | Fachanwalt Arbeitsrecht & Insolvenzrecht
Huyssenallee 85
45128 Essen
Telefon: 02011029920
E-Mail: info@kanzlei-tholl.de
URL: https://kanzlei-tholl.de/

Montag09:00 - 18:00
Dienstag09:00 - 18:00
Mittwoch09:00 - 18:00
Donnerstag09:00 - 18:00
Freitag09:00 - 15:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

© Copyright - Rechtsanwalt Dirk Tholl
  • Impres­sum
  • Daten­schutz­er­klä­rung
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.

Alle Cookies akzeptierenDatenschutzerklärung×

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die uns - teilweise zusammengefasst - dabei helfen zu verstehen, wie unsere Webseite genutzt wird und wie effektiv unsere Marketing-Maßnahmen sind. Auch können wir mit den Erkenntnissen aus diesen Cookies unsere Anwendungen anpassen, um Ihre Nutzererfahrung auf unserer Webseite zu verbessern.

Wenn Sie nicht wollen, dass wir Ihren Besuch auf unserer Seite verfolgen können Sie dies hier in Ihrem Browser blockieren:

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Andere Cookies

Die folgenden Cookies werden ebenfalls gebraucht - Sie können auswählen, ob Sie diesen zustimmen möchten:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Daten­schutz­er­klä­rung
Nur notwendige CookiesAlle Cookies akzeptierenNicht akzeptieren