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Mietvertrag© Marco2811

Eigen­be­darfs­kün­di­gung

Eine Eigen­be­darfs­kün­di­gung ist eine Art von Kün­di­gung, die von einem Ver­mie­ter aus­ge­spro­chen wird, wenn er das Miet­ob­jekt für sich selbst oder einen nahen Ange­hö­ri­gen benö­tigt. In Deutsch­land gibt es gesetz­li­che Rege­lun­gen, die den Ver­mie­ter dazu ver­pflich­ten, dem Mie­ter eine Eigen­be­darfs­kün­di­gung nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen aus­spre­chen zu dürfen.

Um eine Eigen­be­darfs­kün­di­gung aus­spre­chen zu kön­nen, muss der Ver­mie­ter nach­wei­sen, dass er das Miet­ob­jekt wirk­lich für sich selbst oder einen nahen Ange­hö­ri­gen benö­tigt und dass er kei­ne ande­re Woh­nung zur Ver­fü­gung hat, in die er oder sein Ange­hö­ri­ger umzie­hen könn­te. Der Ver­mie­ter muss dem Mie­ter außer­dem eine ange­mes­se­ne Frist zum Aus­zug setzen.

Wenn der Mie­ter der Eigen­be­darfs­kün­di­gung nicht zustimmt, kann er sie anfech­ten und ver­su­chen, den Ver­mie­ter dazu zu brin­gen, ihm eine ande­re Woh­nung anzu­bie­ten oder ihm mehr Zeit zum Aus­zug zu geben. Wenn der Ver­mie­ter die Eigen­be­darfs­kün­di­gung nicht recht­zei­tig oder nicht ord­nungs­ge­mäß aus­spricht, kann der Mie­ter sie eben­falls anfech­ten und sich gegen den Aus­zug wehren.

Es ist wich­tig, dass Mie­ter, die eine Eigen­be­darfs­kün­di­gung erhal­ten, sich früh­zei­tig an einen Anwalt wen­den, um ihre Rech­te und Mög­lich­kei­ten zu prü­fen und sich gege­be­nen­falls gegen die Kün­di­gung zu wehren.

Rechtsanwwalt Dirk Tholl

Rechtsanwalt Dirk Tholl
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Kanzlei Dirk Tholl | Fachanwalt Insolvenzrecht & Arbeitsrecht
Huyssenallee 85
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