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Rechts­an­walt Miet­recht Essen

Rechtsanwalt Mietrecht EssenDie Kanz­lei Tholl hat ihren Sitz in Essen und ist im gesam­ten Miet­recht tätig. Die­ses umfasst sowohl die Wohn­raum­mie­te als auch die Geschäfts­raum­mie­te. Das Gesetz sieht zuguns­ten des Wohn­raum­mie­ters vie­le gesetz­li­che Schutz­vor­schrif­ten vor, die gera­de im Gewer­be­miet­recht kei­ne Anwen­dung fin­den. Trotz aller Unter­schie­de sind die im Wohn­raum­miet­recht und Gewer­be­miet­recht auf­tre­ten­den Pro­ble­me häu­fig die­sel­ben. So stellt sich für Ver­mie­ter immer häu­fi­ger das Pro­blem der soge­nann­ten „Miet­no­ma­den“. Im Bereich der Ver­trags­ge­stal­tung kann Ihnen die Kanz­lei nach­tei­li­ge Pas­sa­gen eines Miet­ver­tra­ges auf­zei­gen. Die Kanz­lei berät und ver­tritt Mie­ter und Ver­mie­ter aus dem pri­va­ten und gewerb­li­chen Miet­recht. Die Kanz­lei, mit ihrem Sitz in Essen, ist im gesam­ten Ruhr­ge­biet tätig.

Miet­recht für Mie­ter /​ Ver­mie­ter

Anwalt Miet­recht Essen: Die Kanz­lei Tholl hat ihren Sitz in Essen und ist in fol­gen­den Berei­chen im Miet­recht tätig:

Kün­di­gung (Eigen­be­darfs­kün­di­gung)

Ein Ver­mie­ter kann bei Bestehen eines berech­tig­ten Inter­es­ses unter Ein­hal­tung der Kün­di­gungs­frist ordent­lich kün­di­gen. So etwa im Fal­le des Eigen­be­darfs, wenn der Ver­mie­tung den Wohn­raum für sich selbst oder sei­ner Ange­hö­ri­gen benö­tigt. Die Recht­spre­chung hat für die Wirk­sam­keit einer Eigen­be­darfs­kün­di­gung stren­ge Anfor­de­run­gen der ent­wi­ckelt. Auch eine frist­lo­se Kün­di­gung ist mög­lich, z.B. bei nicht uner­heb­li­chen Miet­rück­stän­den oder bei Stö­run­gen des Haus­frie­dens durch den Mieter.
Der Mie­ter kann dage­gen jeder­zeit ordent­lich kün­di­gen. Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen ist aber auch der Mie­ter berech­tigt, frist­los zu kün­di­gen. Im gewerb­li­chen Miet­recht kön­nen dage­gen Kün­di­gungs­fris­ten frei ver­ein­bart wer­den. Aller­dings ist bei einem befris­te­ten Miet­ver­trag eine vor­zei­ti­ge Kün­di­gung nicht mög­lich, es sei denn dies ist ver­trag­lich ver­ein­bart wor­den. Im Hin­blick auf Ver­trags­lauf­zei­ten und Kün­di­gun­gen kann es aber häu­fig zu Pro­ble­men kom­men, bei deren Lösung die Kanz­lei Tholl Ihnen zur Sei­te steht.

Räu­mung /​ Räu­mungs­kla­ge

Nicht immer, wenn ein Ver­mie­ter den Miet­ver­trag frist­los oder ordent­lich gekün­digt, ist die­se Kün­di­gung berech­tigt. Die Kanz­lei Tholl unter­stützt Mie­ter wie Ver­mie­ter bei der Prü­fung der Recht­mä­ßig­keit einer Kün­di­gung. Soll­te der Ver­mie­ter zu Unrecht gekün­digt haben, ver­tre­ten wir Mie­ter im Rah­men der Räu­mungs­kla­ge. Auf der ande­ren Sei­te aber, wenn der Ver­mie­ter einen Miet­ver­trag wirk­sam gekün­digt hat, der Mie­ter die Räu­me aber nicht ver­lässt und die Räu­me nicht her­aus­ge­ben will, bedarf es in der Regel einer Räu­mungs­kla­ge, um die Rech­te des Ver­mie­ters durch­zu­set­zen. Ist der Mie­ter zur Räu­mung und Her­aus­ga­be ver­ur­teilt wor­den, ist eine Zwangs­räu­mung mög­lich. Alter­na­tiv zur klas­si­schen Zwangs­räu­mung kommt aber auch die kos­ten­güns­ti­ge­re Ber­li­ner Räu­mung in Betracht, bei der nur die Schlös­ser aus­ge­wech­selt wer­den und die Gegen­stän­de des Mie­ters zumin­dest vor­läu­fig in den Räum­lich­kei­ten ver­blei­ben. Deren Vor­tei­le sind aber gegen die Nach­tei­le sorg­sam abzu­wä­gen. Der Ver­mie­ter kann jedoch  an allen Gegen­stän­den des Mie­ters grund­sätz­lich sein Ver­mie­ter­pfand­recht gel­tend machen.

Kau­ti­on im Mietrecht

Im Wohn­raum­miet­recht ist die Höhe der Miet­kau­ti­on gesetz­lich gere­gelt. Übli­cher­wei­se wird die Kau­ti­on auf ein Treu­hand­kon­to des Ver­mie­ters ein­ge­zahlt. Es kommt aber auch in vie­len Fäl­len eine soge­nann­te Kau­ti­ons­bürg­schaft in Betracht. Im Gewer­be­miet­recht ist die Kau­ti­ons­hö­he nicht gere­gelt. Aber auch dort darf es nicht zu einer unver­hält­nis­mä­ßi­gen Über­si­che­rung kom­men. Kommt es bei der Rück­erstat­tung der Kau­ti­on zu Unstim­mig­kei­ten, wird die Kanz­lei Tholl für Sie tätig und unter­stützt sie bei der Durch­set­zung ihrer Ansprü­che, ins­be­son­de­re auf Rück­zah­lung der Kau­ti­on.

Wie die Bezeich­nung Rechts­an­walt Miet­recht Essen bereits deut­lich macht, berät und ver­tritt die Kanz­lei Tholl Man­dan­ten bei allen Pro­ble­men rund um den Miet­ver­trag. Ein sol­cher hat in der Regel Wohn­räu­me oder Geschäfts­räu­me zum Gegen­stand. Für bei­de Berei­che gel­ten zum Teil unter­schied­li­che gesetz­li­che Rege­lun­gen. Der Miet­ver­trag über Wohn­raum unter­schei­det sich vom Gewer­be­miet­ver­trag dadurch, dass letz­te­rer Geschäfts­räu­me wie etwa Laden­ge­schäf­te, Loka­le, Büros, Lage oder Werk­stät­ten zum Gegen­stand hat. Die Schutz­vor­schrif­ten für Wohn­raum­miet­ver­hält­nis­se sind im gewerb­li­chen Miet­recht nicht anwend­bar. Bei Gewer­be­miet­ver­trä­gen besteht eine viel wei­te­re Gestaltungsmöglichkeit.

0201 – 1029920 (Bera­tung Bundesweit)

Sie haben ein Pro­blem im Miet­recht? Ich hel­fe Ihnen ger­ne. Ich ste­he Ihnen täg­lich zwi­schen 8–18Uhr Rede und Ant­wort für Ihre Fra­gen. Rufen Sie mich an!

Rechts­an­walt Miet­recht Essen

Sie sind Mie­ter und haben eine Kün­di­gung erhal­ten oder Sie sind Ver­mie­ter und wol­len z.B. eine Eigen­be­darfs­kün­di­gung aus­spre­chen? Sie sind daher im Miet­recht auf der Suche nach dem rich­ti­gen Anwalt und stel­len fest, dass es nicht immer leicht ist, den rich­ti­gen Anwalt zu fin­den. Neh­men Sie sich Zeit und stu­die­ren sie die Web­sei­te mei­ner Kanz­lei. Prü­fen Sie die Qua­li­fi­ka­ti­on und die Berufs­er­fah­rung und sie wer­den bes­ser ver­ste­hen, war­um sie bei einer Ver­tre­tung im Miet­recht in Essen bei der Kanz­lei Tholl sehr gut auf­ge­ho­ben sind.

Miet­recht für Mie­ter und Ver­mie­ter – kein Widerspruch!

Die Kanz­lei Tholl ver­tritt nicht nur Mie­ter , son­dern auch Ver­mie­ter in Essen, im Ruhr­ge­biet und auch in ganz Deutsch­land. Bei man­chen Man­dan­ten ent­steht hier die Fra­ge, ob dies geht und „kann man so etwas machen?“. Die Ver­tre­tung von Mie­tern und Ver­mie­tern ist kein Wider­spruch son­dern im Gegen­teil eine Not­wen­dig­keit, ja sogar eine anwalt­lich Pflicht!

Qua­li­fi­ka­ti­on und umfas­sen­de Tätig­keit im Mietrecht

Ein Anwalt für Miet­recht kann nur dann ein kom­pe­ten­ter und erfah­re­ner Rechts­an­walt für Miet­recht sein und gute Ergeb­nis­se bei Ver­hand­lun­gen für sei­ne Man­dan­ten erzie­len, wenn er aus lang­jäh­ri­ger Erfah­rung weiß, wie der jewei­li­ge Geg­ner  denkt und han­delt. Nur wenn ich als Anwalt weiß, wo der jewei­li­ge Geg­ner sei­ne Stär­ke und Schwä­che hat, ins­be­son­de­re wo sei­ne wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen lie­gen, kann ich für Sie aus einer star­ken Posi­ti­on her­aus ver­han­deln. Stel­len Sie sich ein­mal sel­ber die Fra­ge, ob ein von Ihnen beauf­trag­ter Anwalt , wenn er immer nur die eine Sei­te ver­tritt, auch Sie opti­mal ver­tre­ten kann?

Direk­te Kon­takt­auf­nah­me zum Rechts­an­walt Miet­recht möglich!

Zögern Sie nicht, Kon­takt auf­zu­neh­men – kos­ten­los und völ­lig unver­bind­lich. Aus mei­ner lang­jäh­ri­gen Bera­tungs­pra­xis weiß ich, dass miet­recht­li­che Pro­ble­me ins­be­son­de­re bei einer Kün­di­gung, eine immense, auch psy­chi­sche Belas­tung dar­stel­len können.

Ich ste­he Ihnen des­halb auch kurz­fris­tig zur Ver­fü­gung, um Sie in Ihrer per­sön­li­chen Situa­ti­on zu ent­las­ten- mei­ne Erfah­rung als Rechts­an­walt für Miet­recht wird Ihnen eine wert­vol­le Hil­fe sein.

Jeder Man­dant ist anders. Als Ihr per­sön­lich enga­gier­ter Bera­ter und Rechts­an­walt in Essen, freue ich mich auf Ihre unver­bind­li­che Kontaktaufnahme:

0201 – 1029920 (Bera­tung Bundesweit)

Sie haben ein Pro­blem im Miet­recht? Ich hel­fe Ihnen ger­ne. Ich ste­he Ihnen täg­lich zwi­schen 8–18Uhr Rede und Ant­wort für Ihre Fra­gen. Rufen Sie mich an!

Ihr Rechts­an­walt mit Sach­kennt­nis und Erfahrung

Als Rechts­an­walt für Miet­recht in Essen bera­te und ver­tre­te ich Sie kom­pe­tent bei Fra­gen rund um allen miet­recht­li­chen Sach­ver­hal­te. Hier ist für eine erfolg­rei­che Bera­tung mehr als nur all­ge­mei­ne juris­ti­sche Fach­kennt­nis gefragt.

Denn gera­de im Miet­recht geht es häu­fig um Erfah­rung, Geschwin­dig­keit und Stra­te­gie: Durch mei­ne lang­jäh­ri­ge Erfah­rung und regel­mä­ßi­ge Fort­bil­dung als Rechts­an­walt in Essen errei­che ich für Sie das best­mög­li­che Ergebnis.

An Ihrer Sei­te – schnell und erfolgreich

Im Miet­recht geht es zum Teil um wich­ti­ge Fris­ten. Daher bekom­men Sie bei mir immer kurz­fris­tig einen Ter­min. Im Erst­ge­spräch erläu­te­re ich Ihre recht­li­chen Mög­lich­kei­ten und wel­cher Weg für Sie der Bes­te ist.
So las­sen sich mit Ver­hand­lungs­ge­schick und Durch­set­zungs­kraft vie­le Kon­flik­te schon im Vor­feld einer Gerichts­ver­hand­lung klären.

Bes­te Bera­tung durch erfah­re­nen Rechts­an­walt für Miet­recht in Essen

Rechts­an­walt Dirk Tholl  ist seit über 15 Jah­ren als Rechts­an­walt in Essen tätig. Nut­zen Sie für sich die­se Erfah­rung aus! 

Jede Rei­se beginnt mit einem ers­ten Schritt. Machen Sie ihn!…

Aktu­el­le Rechtsprechung

aus dem Mietrecht

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