zuletzt bear­bei­tet am: 8. Novem­ber 2022 von RA Dirk Tholl

Rest­schuld­be­frei­ung bei steu­er­li­chem Haftungsbescheid

[sc_​post_​meta]

Dirk Tholl

Dirk Tholl

Rechts­an­walt

Fach­an­walt für Insolvenzrecht
Fach­an­walt für Arbeitsrecht

Die Fall­kon­stel­la­ti­on

Die Gemein­de erließ einen Haf­tungs­be­scheid gegen einen ehe­ma­li­gen Geschäfts­füh­rer einer GmbH. Der Geschäfts­füh­rer erhob gegen den Bescheid Wider­spruch und Kla­ge. Da über sein eige­nes Ver­mö­gen das Insol­venz­ver­fah­ren eröff­net wur­de, wur­de das ver­wal­tungs­ge­richt­li­che Ver­fah­ren aus­ge­setzt. Nach Been­di­gung des Insol­venz­ver­fah­rens und Ertei­lung der Rest­schuld­be­frei­ung woll­te die Gemein­de nun­mehr wei­ter gegen den Geschäfts­füh­rer voll­stre­cken. Dies wur­de ihr durch das Ver­wal­tungs­ge­richt verwehrt..

VG Leip­zig, Urt. v. 18.05.2020 – 6 K 230/​11

Rechts­an­walt Dirk Tholl
Fach­an­walt für Insolvenzrecht
Fach­an­walt für Arbeitsrecht

Huys­sen­al­lee 85
45128 Essen
Tel. 0201.1029920

Unzu­rei­chen­de Anmel­dung zur Tabelle

Die Gemein­de hat­te ihre For­de­rung aus einem Haf­tungs­be­scheid gem. § 69 AO im Insol­venz­ver­fah­ren des Geschäfts­füh­rers als ein­fa­che Gewer­be­steu­er ange­mel­det. Damit eine For­de­rung jedoch nicht in die Rest­schuld­be­frei­ung fällt, muss die­se bei der Insol­venz­an­mel­dung auch als For­de­rung aus einer vor­sätz­lich began­ge­nen uner­laub­ten Hand­lung ange­mel­det wer­den. Dies war jedoch nicht der Fall. Daher hat das Ver­wal­tungs­ge­richt hat fest­ge­stellt, dass allein die Bei­fü­gung des Haf­tungs­be­schei­des im Rah­men der Anmel­dung der For­de­rung zur Tabel­le nicht für die Ein­tra­gung des aus­ge­nom­me­nen Rechts­grun­des der vor­sätz­lich uner­laub­ten Hand­lung ausreicht.

Anmel­dung einer For­de­rung aus vor­sätz­lich uner­laub­ter Handlung

Die Gemein­de hät­te daher eine kon­kre­te Tabel­len­an­mel­dung unter aus­drück­li­chem Hin­weis einer For­de­rung aus vor­sätz­lich uner­laub­te Hand­lung anmel­den müs­sen. Da dies nicht gesche­hen ist, unter­fällt auch die Gewer­be­steu­er­for­de­rung der Gemein­de der Rest­schuld­be­frei­ung und sie kann daher nach Ertei­lung der Rest­schuld­be­frei­ung nicht mehr gegen den ehe­ma­li­gen Geschäfts­füh­rer vollstrecken.

Ähn­li­che Beiträge

Rechts­an­walt Dirk Tholl
Fach­an­walt für Insolvenzrecht
Fach­an­walt für Arbeitsrecht

Huys­sen­al­lee 85
45128 Essen
Tel. 0201.1029920