Säuminszuschläge der SV in der Restschuldbefreiung
Hat der Geschäftsführer z.B. einer GmbH die Arbeitnehmerbeiträge zur SV nicht ordnungsgemäß abgeführt, stellen diese eine Verbindlichkeit aus einer unerlaubten Handlung dar und fallen daher in der persönlichen Insolvenz des Geschäftsführers nicht in die Restschuldbefreiung. Dies gilt aber nicht für die Säumniszuschläge.
BGH v. 16.02.2012 – IX ZR 218/10