Urteil im Insolenzrecht

Streit um die Höhe des im Aus­land ver­dien­ten Geldes

Der BGH hat ent­schie­den, wie man als Schuld­ner zu einem höhe­ren Pfän­dungs­frei­be­trag kommt, wenn man als Insol­venz­schuld­er im Aus­land arbei­tet. In der hier maß­geb­li­chen Ent­schei­dung hat der Schuld­ner aber den fal­schen Weg gewählt und wäh­rend des Ver­fah­rens bis zum BGH (ca. 2 Jah­re) viel Zeit und Geld (u.a. erheb­li­che Pro­zess­kos­ten) ver­lo­ren. Es bestä­tigt sich wie­der ein­mal, nicht nur auf das Insol­venz­recht, son­dern auf auch das Pro­zess­recht kommt es an.