Streit um die Höhe des im Ausland verdienten Geldes
Der BGH hat entschieden, wie man als Schuldner zu einem höheren Pfändungsfreibetrag kommt, wenn man als Insolvenzschulder im Ausland arbeitet. In der hier maßgeblichen Entscheidung hat der Schuldner aber den falschen Weg gewählt und während des Verfahrens bis zum BGH (ca. 2 Jahre) viel Zeit und Geld (u.a. erhebliche Prozesskosten) verloren. Es bestätigt sich wieder einmal, nicht nur auf das Insolvenzrecht, sondern auf auch das Prozessrecht kommt es an.