Firmeninsolvenz
Beratung bei Firmeninsolvenz
Droht Ihrem Unternehmen die Insolvenz oder befinden Sie sich bereits in der Abwicklung? Sind Sie Kreditor eines Unternehmens, dem die Insolvenz droht?
Dann nutzen Sie die Erfahrung aus hunderten Fällen die die Kanzlei Tholl mit Herrn Rechtsanwalt Dirk Tholl als Fachanwalt für Insolvenzrecht bereits durchgeführt hat, z.B. bei:
- Stellung eines Insolvenzantrages
- Forderungsanmeldung
- Abwehr von Forderungen des Insolvenzverwalters
Unser Beratungsansatz ist eindeutig:
Wir vertreten nur Unternehmen, Insolvenzschuldner und Insolvenzgläubiger.
Wir vertreten keine Insolvenzverwalter und sind auch nicht als Insolvenzverwalter tätig.
Ihr Anwalt für Insolvenzrecht – Kanzlei Dirk Tholl in Essen
Im Insolvenzrecht den richtigen Anwalt für seine Vertretung zu finden ist nicht ganz einfach. Wie Sie auf der Webseite der Kanzlei Tholl sehen können, hat Herr Rechtsanwalt Tholl nicht nur den „Interessenschwerpunkt“ Insolvenzrecht, sondern er ist Fachanwalt für Insolvenzrecht. Schauen Sie sich ruhig auf dieser Webseite um und Sie werden sicherlich erkennen, warum es besser ist, einen qualifizierten Fachanwalt für Insolvenzrecht mit Ihrem Problem zu beauftragen, als einen einfachen Anwalt ohne diese Zusatzqualifikation.
Nehmen Sie einfach Kontakt zur Kanzlei Tholl auf und ich werde Ihnen helfen, Ihr individuelles insolvenzrechtliches Problem zu lösen. Der telefonische Erstkontakt ist – wie immer – kostenfrei. Wir werden uns die Zeit nehmen, Ihr Problem zu erörtern und eine Lösung Ihres insolvenzrechtlichen Problems zu finden.
Dass Insolvenzrecht ist eine Art Königsdisziplin der Juristerei. Hier sammeln sich so viele juristische und wirtschaftliche Fragen, wie in keinem anderen Rechtsgebiet. Neben dem eigentlichen Bereich des Insolvenzrechts muss man die Bereich des Arbeitsrechts, der Betriebswirtschaft, des Rechnungswesens, der Buchhaltung und vieles mehr beherrschen, um seinen Mandanten eine qualifizierte Beratung anbieten zu können. Hiermit sind normale Anwälte schlichtweg überfordert. Wer nur alle paar Jahre einen insolvenzrechtlichen Fall hat, kann seinen Mandanten nicht qualifiziert beraten.
Warum wir keine Insolvenzverwalter vertreten
und warum das Ihr Vorteil ist!
Eine wichtige Frage, die Sie vor der Erteilung eines Mandats im Insolvenzrecht stellen müssen ist, ob der Anwalt im Insolvenzrecht auch Insolvenzverwalter vertritt oder selber Insolvenzverwalter ist. Warum ist diese Frage wichtig?
Können Sie sich vorstellen, dass eine interessengerechte Vertretung gewährleistet ist, wenn der von Ihnen beauftragte Anwalt selber Insolvenzverwalter ist, oder diesen vertritt, und am „Tropf“ des Insolvenzgerichtes hängt?
Wenn Sie als Gläubiger oder Schuldner im Streit mit dem Insolvenzverwalter sind, glauben Sie, dass ein Anwalt, der selber Insolvenzverwalter ist, sich mit dem richtigen Engagement und mit der richtigen Verbissenheit für Ihre Interessen gegenüber dem Gericht und dem Insolvenzverwalter einsetzt, wenn er auf der anderen Seite wirtschaftlich davon abhängig ist, regelmäßig vom Amtsgericht in Insolvenzverfahren beauftragt zu werden und das Gericht hier eine ruhige und störungsfreie Abwicklung wünscht?
Wir können Ihnen garantieren: Wir vertreten keine Insolvenzverwalter oder sind von Aufträgen durch die Insolvenzgerichte wirtschaftlich abhängig. Wir haben keine Befindlichkeiten, uns nur für Ihre Interessen mit dem Insolvenzverwalter oder auch mit dem Insolvenzgericht „anzulegen“, da wir keine Konsequenzen zu fürchten haben. Wir können, ohne Konsequenzen zu befürchten, die Fehler der Insolvenzverwalter und der Gerichte aufdecken und Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht ist die Kanzlei Tholl nur tätig für:
Schuldner:
Als Fachanwaltskanzlei für Insolvenzrecht vertreten wir Schuldner in jeder Phase des Verfahrens. Wollen Sie eine Privatinsolvenz mit vorhergehender außergerichtlicher Schuldenbereinigung durchführen, sind Sie hier genau richtig. Aber auch als Inhaber einer Firma oder ehemaliger Selbstständiger beraten wir Sie umfassend bei der Durchführung einer Firmeninsolvenz (Regelinsolvenz). Aufgrund der hohen Qualifikation und der jahrelangen praktischen Erfahrung.
Auch auf die Fragen der Restschuldbefreiung ist die Kanzlei Tholl spezialisiert. Gerade Schuldner sind immer mehr mit Anträgen auf Versagung der Restschuldbefreiung konfrontiert. Hier reicht eine einfache anwaltliche Vertretung nicht aus. Hier ist die Kenntnis der Rechtsprechung notwendig, um das Insolvenzverfahren nicht zum Scheitern zu bringen und sich gegen unberechtigte Versagungsanträge zu wehren.
Gläubiger:
Auch vertreten wird Gläubiger in Insolvenzverfahren. Auch im Insolvenzrecht ist es kein Widerspruch, neben Schuldnern auch Gläubiger zu vertreten. Wir meinen, dass ein Anwalt für Insolvenzrecht nur dann ein kompletter, kompetenter und erfahrener Anwalt für Insolvenzrecht ist und gute Ergebnisse bei seinen Verhandlungen für seinen Mandanten erzielen kann, wenn er alle Positionen der Beteiligten des Insolvenzrechts kennt, also auch die der Gläubiger. Entscheidend ist nur, dass keine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Daher ist auch eine Vertretung von Gläubiger auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung, z. B. bei der Forderungsanmeldung oder bei Restschuldversagungsanträgen gewährleistet.
Dritte:
Auch wenn man es nicht will, kann man als eigentlich Unbeteiligter in das Visier des Insolvenzverwalters gelangen. Neben der Feststellung der Höhe der Verbindlichkeiten ist es die Aufgabe eines Insolvenzverwalters im Insolvenzverfahren, die Insolvenzmasse, d. h. das zur Verfügung stehende Geld zu erhöhen. So ist es Aufgabe des Insolvenzverwalters, die Buchhaltungsunterlagen des insolventen Unternehmens zu durchforsten um Gelder und geleistete Zahlungen von Dritten zurückzufordern. Dies ist die klassische Insolvenzanfechtung. Hierbei kann es sich um Lieferanten handeln, die noch Zahlungen erhalten haben, oder um Gesellschaftergeschäftsführer, die Gelder zurückzahlen sollen. Hier handelt es sich insbesondere um das Gebiet des Anfechtungsrechts im Insolvenzrecht, welches eine Königsdisziplin darstellt. Denn die gesetzliche Regelung gibt nur eine sehr ungenaue Darstellung dessen, was zulässig ist und was nicht! Ohne die Kenntnis der Rechtsprechung, die sich auf mehrere hundert Urteile stützt, kann eine interessenrechte Vertretung nicht stattfinden. Daneben ist in diesem Bereich aber eine praktische Erfahrung unumgänglich. Denn die Erfahrung der Kanzlei Tholl zeigt, dass gerade in diesem Bereich oft überhöhte oder nicht begründete Forderungen geltend gemacht werden. Uns ist kaum ein Fall bekannt, in dem nicht die Forderung gänzlich oder doch zum erheblichen Teil zurückgewiesen werden konnte. Es kann daher jedem, der mit einer solchen Forderung eines Insolvenzverwalters konfrontiert wird nur empfohlen werden, hier nicht auf die Ausführungen des Insolvenzverwalters zu vertrauen. Denn dieser nimmt nicht Ihre Interessen sondern bestenfalls die Interessen der Gläubiger und oft nur sein eigenes Gebühreninteresse wahr. Fast alle Forderungen kann man erheblich reduzieren. Dies ist jedoch nur bei einer Vertretung auf Augenhöhe möglich. Die Qualifikation eines Fachanwaltes für Insolvenzrecht ist daher in diesem Bereich unumgänglich um wirtschaftlich erfolgreich zu sein.
Wenn Sie also Hilfe im Insolvenzrecht benötigen, nehmen Sie gerne gleich Kontakt auf.
0201 – 1029920
(Beratung Bundesweit)
Sie haben ein Problem bei einer Firmeninsolvenz? Rufen Sie uns gerne unverbindlich an.