Restschuldbefreiung bei vererbter Deliktsforderung
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Dirk Tholl
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Die Fallkonstellation
Im Streitfall hatte das Amtsgericht Eberswalde über die Frage zu entscheiden, ob einer Schuldnerin im Verfahren die Restschuldbefreiung auch für eine ererbte Deliktsforderung erteilt werden sollte. Unstreitig hatte die Schuldnerin eine Forderung mit dem Rechtsgrund der vorsätzlichen unerlaubten Handlung geerbt. Mit dem Tod des Schädigers war auch diese Forderungen gemäß § 1122 BGB auf die Schuldnerin übergegangen. Konnte die Schuldnerin auch für diese Forderung Restschuldbefreiung erhalten?
AG Eberswalde, Urt. vom 03.04.2020