Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge und Restschuldbefreiung

Die Fall­kon­stel­la­ti­on

Das Insol­venz­ver­fah­ren wur­de über das Ver­mö­gen des Schuld­ners eröff­net. Nach Eröff­nung zahl­te der Schuld­ner sei­ne pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge nicht. Nach erteil­ter Rest­schuld­be­frei­ung ist der Schuld­ner der Auf­fas­sung, dass die nach Eröff­nung ent­stan­de­nen pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge von der Rest­schuld­be­frei­ung umfasst sind. Zu Recht?

OLG Köln, Beschluss v. 19.02.2020 – 9 U 233/​19