Einleitung: Eigenbedarfskündigung und gesundheitliche Härte
Wenn Ihr Vermieter Ihnen wegen Eigenbedarfs gekündigt hat und Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht umziehen können, stellt sich die entscheidende Frage nach dem Zusammenhang zwischen einer Eigenbedarfskündigung und gesundheitlicher Härte gemäß § 574 BGB.
Die gute Nachricht vom Bundesgerichtshof: Am 16. April 2025 hat das höchste deutsche Zivilgericht entschieden (Az. VIII ZR 270/22), dass Sie eine gesundheitliche Härte bei Eigenbedarfskündigung nicht zwingend mit einem fachärztlichen Attest nachweisen müssen. Auch die ausführliche Stellungnahme eines medizinisch qualifizierten Behandlers wie eines Heilpraktikers für Psychotherapie kann ausreichen. Diese wegweisende Entscheidung stärkt Ihre Rechte erheblich.
Das Wichtigste in Kürze: Ihre Rechte bei Härtefällen
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach betont, dass Ihr Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) einen besonders hohen Stellenwert hat. Wenn Sie schwer erkrankt sind und ein Umzug Ihre Gesundheit gefährden würde, können Sie der Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.
Bisher gingen viele Gerichte davon aus, dass zwingend ein fachärztliches Attest nötig sei. Der BGH stellte nun klar: Entscheidend ist nicht der Titel des Behandlers, sondern die inhaltliche Qualität der Stellungnahme. Sie muss konkret darlegen, warum ein Umzug Ihren Gesundheitszustand erheblich verschlechtern würde.
Der konkrete Fall: Erfolgreicher Widerspruch ohne Facharzt
Im entschiedenen Fall hatte ein Berliner Mieter der Eigenbedarfskündigung widersprochen und ausführliche Stellungnahmen seines Psychotherapeuten (Heilpraktiker) vorgelegt. Dieser beschrieb detailliert, dass der Mieter an einer akuten Depression leide und Suizidgefahr bei einem Wohnungsverlust bestehe.
Die Vorinstanzen hatten die Räumungsklage der Vermieterin dennoch für begründet gehalten, da kein "fachärztliches" Attest vorlag. Der BGH verwarf diese Auffassung als rechtsfehlerhaft.
Welche Atteste sind ausreichend?
Der BGH betont, dass Sie als medizinischer Laie nicht verpflichtet sind, selbst detaillierte medizinische Angaben zu machen. Neu und bedeutsam ist, dass auch eine Stellungnahme eines anderen medizinisch qualifizierten Behandlers ausreichen kann.
- Konkreter Inhalt: Die Stellungnahme muss ausführlich sein und das Beschwerdebild sowie die drohenden Folgen eines Umzugs konkret beschreiben.
- Keine Pauschalaussagen: Ein kurzes Schreiben reicht nicht aus.
- Gerichtliche Prüfungspflicht: Wenn Sie eine substantiierte Stellungnahme vorlegen, muss das Gericht im Zweifel ein Sachverständigengutachten einholen.
So machen Sie gesundheitliche Härte richtig geltend
- Widerspruch einlegen: Widersprechen Sie der Kündigung schriftlich, spätestens zwei Monate vor dem Kündigungstermin.
- Schriftliche Begründung: Legen Sie dar, warum ein Härtefall vorliegt.
- Ärztliche Stellungnahme: Holen Sie zeitnah eine qualifizierte Stellungnahme ein, die die Gesundheitsgefahren eines Umzugs konkretisiert.
Beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, alles Zumutbare zu tun, um die Gesundheitsrisiken zu verringern (z.B. durch Therapie). Ein Umzug ist nur unzumutbar, wenn er auch bei bestmöglicher Behandlung zu schweren Gefahren führen würde.
Häufige Missverständnisse
Ein verbreiteter Irrtum ist, dass „irgendein Attest“ automatisch schützt. Das stimmt nicht. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen müssen so schwerwiegend sein, dass sie die berechtigten Interessen des Vermieters überwiegen. Allgemeine Umzugsbeschwerden oder leichte Erkrankungen reichen in der Regel nicht aus.
Kritische Einordnung und Fazit
Das Urteil ist ein wichtiger Schritt für den Mieterschutz. Es beendet die Praxis vieler Instanzgerichte, psychisch kranken Mietern den Härtefallschutz zu verwehren, nur weil sie "nur" bei einem psychotherapeutischen Heilpraktiker in Behandlung sind. Es kommt auf den Inhalt an, nicht auf den Titel.
Für Mieter bedeutet das mehr Rechtssicherheit. Wer von einer Eigenbedarfskündigung betroffen ist, sollte sich nicht einschüchtern lassen und frühzeitig anwaltlichen Rat einholen.
Eigenbedarfskündigung erhalten? Wir prüfen Ihren Härtefall.
Handeln Sie sofort! Die Fristen für den Widerspruch sind kurz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und eine Räumung abzuwenden.