Ihr Partner im Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und berührt damit zentrale Aspekte des beruflichen Alltags. Dabei steht unsere Kanzlei in Essen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, wenn es um arbeitsrechtliche Fragestellungen geht. Mit langjähriger Erfahrung im Ruhrgebiet kennen wir außerdem die regionalen Besonderheiten der hiesigen Arbeitswelt.
Abfindung
Die Abfindung ist oft das zentrale Thema bei Kündigungsschutzprozessen und Aufhebungsverträgen. Zwar gibt es in Deutschland grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei jeder Kündigung, doch in der Praxis wird sie häufig gezahlt, um Risiken eines Prozesses zu vermeiden. Die Höhe hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere der Dauer der Betriebszugehörigkeit und den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.
Mehr zur AbfindungAbfindungsrechner
Möchten Sie wissen, wie hoch Ihre Abfindung ausfallen könnte? Mit unserem Abfindungsrechner erhalten Sie eine erste Einschätzung basierend auf den üblichen Faktoren der Regelabfindung.
Mehr zum AbfindungsrechnerAbmahnung
Eine Abmahnung ist ein Warnschuss des Arbeitgebers und oft die Vorstufe zur verhaltensbedingten Kündigung. Sie muss formale Voraussetzungen erfüllen und darf nicht unberechtigt erteilt werden. Wir prüfen Ihre Abmahnung und helfen Ihnen, eine Gegendarstellung zu formulieren oder die Entfernung aus der Personalakte zu fordern.
Mehr zur AbmahnungÄnderungskündigung
Bei einer Änderungskündigung wird das bestehende Arbeitsverhältnis gekündigt und gleichzeitig die Fortsetzung zu geänderten (meist schlechteren) Bedingungen angeboten. Hier müssen Sie schnell reagieren: Sie können das Angebot unter Vorbehalt annehmen und die Änderung gerichtlich überprüfen lassen.
Mehr zur ÄnderungskündigungArbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist das Fundament Ihres Arbeitsverhältnisses. Viele Klauseln in Standardverträgen sind jedoch unwirksam oder nachteilig. Wir prüfen Ihren Arbeitsvertrag vor der Unterzeichnung oder im Konfliktfall auf versteckte Fallen wie ungültige Ausschlussfristen oder Wettbewerbsverbote.
Mehr zum ArbeitsvertragAufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Das bietet Flexibilität, birgt aber Risiken wie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Wir verhandeln für Sie die Konditionen, insbesondere eine angemessene Abfindung und ein gutes Zeugnis.
Mehr zum AufhebungsvertragAußerordentliche Kündigung
Die außerordentliche (fristlose) Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Sie ist nur bei schwerwiegenden Gründen zulässig, etwa bei Straftaten oder massiven Pflichtverletzungen. Hier ist Eile geboten: Die Frist zur Klageerhebung beträgt drei Wochen.
Mehr zur außerordentlichen KündigungBetriebsbedingte Kündigung
Wenn Arbeitsplätze aus wirtschaftlichen Gründen wegfallen, spricht man von betriebsbedingter Kündigung. Der Arbeitgeber muss dabei eine korrekte Sozialauswahl treffen und prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung an anderer Stelle möglich ist. Fehler bei der Sozialauswahl machen die Kündigung oft angreifbar.
Mehr zur betriebsbedingten KündigungKündigung (Allgemein)
Egal ob ordentlich oder außerordentlich: Eine Kündigung ist der schwerste Eingriff in das Arbeitsverhältnis. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten, prüfen die Wirksamkeit der Kündigung und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht.
Mehr zur KündigungKündigungsfristen
Die Kündigungsfristen schützen Arbeitnehmer vor plötzlichem Arbeitsplatzverlust. Sie richten sich nach Gesetz, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag. Wir berechnen für Sie die korrekte Frist und prüfen, ob diese bei Ihrer Kündigung eingehalten wurde.
Mehr zu KündigungsfristenKündigungsschutzklage
Die Kündigungsschutzklage ist das wichtigste Mittel gegen eine unwirksame Kündigung. Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Wir übernehmen die Prozessführung für Sie.
Mehr zur KündigungsschutzklagePersonenbedingte Kündigung
Diese Kündigungsform gründet in der Person des Arbeitnehmers, oft wegen Krankheit oder fehlender Eignung. Der Arbeitgeber muss hier strenge Voraussetzungen erfüllen und oft ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchführen.
Mehr zur personenbedingten KündigungVerhaltensbedingte Kündigung
Wer gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt, riskiert eine verhaltensbedingte Kündigung. Meist ist eine vorherige Abmahnung erforderlich. Wir prüfen, ob der Vorwurf die Kündigung rechtfertigt und ob mildere Mittel möglich gewesen wären.
Mehr zur verhaltensbedingten KündigungArbeitszeugnis
Das Arbeitszeugnis ist Ihre Visitenkarte für die nächste Bewerbung. Es muss wohlwollend und wahrheitsgemäß sein. Oft verstecken sich hinter wohlklingenden Formulierungen negative Bewertungen. Wir entschlüsseln den "Zeugniscode" und setzen Änderungen durch.
Mehr zum ZeugnisHäufig gestellte Fragen
Welche Kündigungsfristen gelten im Arbeitsrecht?
Die Kündigungsfristen richten sich grundsätzlich nach der Betriebszugehörigkeit und vertraglichen Vereinbarungen. Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt dabei vier Wochen zum 15. oder Monatsende. Nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Frist für Arbeitgeberkündigungen jedoch auf einen Monat zum Monatsende, nach fünf Jahren auf zwei Monate und kann bis zu sieben Monate betragen. Für Arbeitnehmer bleibt es hingegen meist bei vier Wochen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
Wie verhalte ich mich bei Erhalt einer Kündigung richtig?
Nach Erhalt einer Kündigung sollten Sie zunächst sofort einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Die dreiwöchige Klagefrist für die Kündigungsschutzklage läuft nämlich ab Zugang der Kündigung. Dokumentieren Sie daher den Zugang genau und lassen Sie sich den Erhalt quittieren. Unterschreiben Sie außerdem keine Erklärungen und stimmen Sie keinem Aufhebungsvertrag ohne anwaltliche Prüfung zu.
Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Abfindungsanspruch besteht nur ausnahmsweise, etwa bei betriebsbedingten Kündigungen nach § 1a KSchG oder im Rahmen eines Sozialplans. Meist werden Abfindungen jedoch freiwillig gezahlt, um Kündigungsschutzprozesse zu vermeiden. Die Höhe orientiert sich dabei oft an der Faustformel "halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr".
Kann ich während der Krankheit gekündigt werden?
Krankheit schützt grundsätzlich nicht vor Kündigung. Eine personenbedingte Kündigung wegen Krankheit ist jedoch nur unter strengen Voraussetzungen möglich, etwa bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit oder häufigen Kurzerkrankungen mit negativer Gesundheitsprognose. Während der Krankheit kann die Kündigung dennoch zugestellt werden, wobei die Kündigungsfrist normal weiterläuft.
Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Arbeitstage pro Jahr, bei einer Sechs-Tage-Woche sind es hingegen 24 Arbeitstage. Viele Arbeits- und Tarifverträge sehen jedoch deutlich mehr Urlaubstage vor, im Ruhrgebiet sind 28 bis 30 Tage üblich. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss nicht genommener Urlaub grundsätzlich abgegolten werden. Bei längerer Krankheit verfällt der Urlaub außerdem nicht automatisch, sondern erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.
Ist mein befristeter Arbeitsvertrag zulässig?
Befristete Arbeitsverträge sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Eine Befristung ohne Sachgrund ist grundsätzlich bis zu zwei Jahre möglich. Mit demselben Arbeitgeber darf zuvor jedoch kein Arbeitsverhältnis bestanden haben. Eine Befristung mit Sachgrund ist hingegen möglich bei vorübergehendem Bedarf, Vertretung, Erprobung oder projektbezogener Arbeit. Verstößt die Befristung gegen diese Vorgaben, gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet.
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