Voraussetzungen für die Insolvenzanmeldung
Wer zahlungsunfähig oder überschuldet ist, hat das Recht (als Privatperson) oder die Pflicht (als Unternehmen), Insolvenz anzumelden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der erste, entscheidende Schritt in Richtung Schuldenfreiheit.
Bevor ein Antrag gestellt werden kann, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen geprüft werden:
- Insolvenzgrund: Liegt Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) vor?
- Rechtsform: Handelt es sich um eine Verbraucherinsolvenz (für Privatpersonen und ehemals Selbstständige mit überschaubaren Vermögensverhältnissen) oder um eine Regelinsolvenz (für Unternehmen und Selbstständige)?
- Außergerichtlicher Einigungsversuch (nur Verbraucher): Privatpersonen müssen zwingend nachweisen, dass sie innerhalb der letzten sechs Monate erfolglos versucht haben, sich außergerichtlich mit ihren Gläubigern zu einigen. Dieser Nachweis muss von einer geeigneten Stelle (z.B. Anwalt) bescheinigt werden.
Der Ablauf der Insolvenzanmeldung
Die Insolvenzanmeldung ist ein formaler Akt, der strengen Regeln unterliegt.
1. Übersicht verschaffen
Zunächst müssen alle Gläubiger und Forderungen lückenlos erfasst werden. Dies ist oft der schwierigste Schritt, da Schuldner oft den Überblick verloren haben. Wir helfen Ihnen, durch Abfragen bei Schufa, Vollstreckungsgerichten und Gläubigern, eine vollständige Liste zu erstellen.
2. Der Schuldenbereinigungsplan (Verbraucher)
Wir erstellen für Sie einen Plan, wie die Schulden bereinigt werden könnten (z.B. durch Ratenzahlung oder Einmalzahlung einer Quote). Diesen Plan senden wir an alle Gläubiger. Stimmen alle zu, ist das Insolvenzverfahren vom Tisch. Lehnt auch nur einer ab, gilt der Versuch als gescheitert.
3. Der Insolvenzantrag bei Gericht
Ist der Einigungsversuch gescheitert (oder bei Unternehmen: liegt ein Insolvenzgrund vor), stellen wir den Antrag beim zuständigen Amtsgericht. Hierzu sind umfangreiche Formulare auszufüllen:
- Antrag auf Eröffnung des Verfahrens
- Antrag auf Restschuldbefreiung (wichtig!)
- Vermögensverzeichnis
- Gläubiger- und Forderungsverzeichnis
- Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
Benötigte Unterlagen für den Antrag
Damit der Antrag vom Gericht nicht wegen Formfehlern zurückgewiesen wird, müssen die Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Fehlende Angaben können im schlimmsten Fall zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.
Sie benötigen unter anderem:
- Aktuelle Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, ALG-Bescheide)
- Mietvertrag und Nachweise über Nebenkosten
- Belege über Unterhaltsverpflichtungen
- Kontoauszüge der letzten 3-6 Monate
- Vollständige Korrespondenz mit allen Gläubigern (Mahnschreiben, Vollstreckungsbescheide, Urteile)
- Nachweise über Vermögenswerte (Kfz-Brief, Lebensversicherungen, Sparbücher, Immobilien)
Keine Sorge: Wir sortieren das Chaos für Sie. Bringen Sie einfach alles mit, was Sie haben – wir strukturieren die Akten.
Häufige Fehler bei der Antragstellung
Die Tücken stecken im Detail. Häufige Fehler, die wir vermeiden, sind:
- Unvollständiges Gläubigerverzeichnis: Vergessene Gläubiger können später Probleme machen, auch wenn sie grundsätzlich von der Restschuldbefreiung erfasst werden. Vorsätzliches Verschweigen ist ein Versagungsgrund.
- Neue Schulden: Wer kurz vor oder während des Verfahrens neue Schulden macht (Eingehungsbetrug), riskiert seine Restschuldbefreiung.
- Falsche Angaben im Vermögensverzeichnis: Verschwiegenes Vermögen wird vom Insolvenzverwalter meist gefunden und führt zu strafrechtlichen Konsequenzen.
- Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten vergessen: Wer die Gerichtskosten nicht zahlen kann, muss zwingend diesen Antrag stellen, sonst wird das Verfahren gar nicht erst eröffnet.
Häufige Fragen zur Anmeldung
Brauche ich zwingend einen Anwalt für die Privatinsolvenz?
Für den außergerichtlichen Einigungsversuch benötigen Sie zwingend eine "geeignete Person oder Stelle" (§ 305 InsO). Das kann ein Anwalt oder eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle sein. Alleine können Sie diesen Nachweis nicht erbringen.
Wie lange dauert es, bis das Verfahren eröffnet wird?
Das hängt vom Gericht ab. In Essen dauert es nach Einreichung des vollständigen Antrags meist zwischen 4 und 12 Wochen. In Eilfällen kann es schneller gehen.
Was kostet der Anwalt?
Die Kosten für den Anwalt können oft über Beratungshilfe (für den außergerichtlichen Teil) abgedeckt werden, wenn Sie über geringes Einkommen verfügen. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung eines Beratungshilfescheins beim Amtsgericht.
Muss mein Arbeitgeber davon erfahren?
Ja, im eröffneten Verfahren erfährt der Arbeitgeber davon, da der pfändbare Teil Ihres Gehalts direkt an den Insolvenzverwalter abgeführt werden muss (Lohnabtretung). Eine Geheimhaltung ist in der Regel nicht möglich.
Überfordert mit den Formularen?
Ein Insolvenzantrag ist komplexer als eine Steuererklärung. Riskieren Sie keine Formfehler. Lassen Sie Profis ran.