Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen berät Sie zum Arbeitszeugnis

Ein Zeugnis entscheidet oft über den weiteren Berufsweg. Wer sich auf eine neue Stelle bewirbt, muss in der Regel ein qualifiziertes Arbeitszeugnis vorlegen. Dabei gilt ein unausgesprochenes Gesetz auf dem Arbeitsmarkt: Ohne ein ordentliches Zeugnis sind die Chancen auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erheblich eingeschränkt. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen unterstütze ich Arbeitnehmer aus dem gesamten Ruhrgebiet dabei, ihre Ansprüche auf ein korrektes und wohlwollendes Zeugnis durchzusetzen.

Warum ein gutes Zeugnis so wichtig ist

Ein unterdurchschnittliches Zeugnis kann den beruflichen Werdegang nachhaltig beeinträchtigen. Personalverantwortliche wissen die feinen Nuancen der Zeugnissprache zu deuten und erkennen versteckte Kritik auf den ersten Blick. Deshalb ist es entscheidend, dass Ihr Zeugnis nicht nur formal korrekt ist, sondern auch inhaltlich Ihre tatsächlichen Leistungen widerspiegelt. In meiner Kanzlei in Essen prüfe ich Ihr Zeugnis auf alle relevanten Aspekte und vertrete Ihre Interessen gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Falls erforderlich, setze ich Ihren Anspruch auf ein korrektes Zeugnis auch vor dem Arbeitsgericht Essen oder dem Arbeitsgericht Bochum durch.

Arbeitszeugnis auf Schreibtisch - Prüfung durch Fachanwalt

1. Der rechtliche Anspruch auf ein Zeugnis im Arbeitsrecht

Gesetzliche Grundlagen für das Zeugnis

Der Anspruch auf ein Zeugnis ist im deutschen Arbeitsrecht fest verankert. Für Arbeitnehmer bildet § 109 der Gewerbeordnung die zentrale Rechtsgrundlage. Diese Vorschrift verpflichtet den Arbeitgeber, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Dabei ist die elektronische Form ausdrücklich ausgeschlossen, sodass eine Übermittlung per E-Mail den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Für Auszubildende greift hingegen § 16 des Berufsbildungsgesetzes, während § 630 BGB für Dienstverhältnisse außerhalb eines Arbeitsverhältnisses gilt.

Wer hat Anspruch auf ein Zeugnis?

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zeugnis. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie in Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig beschäftigt waren. Selbst bei sehr kurzen Beschäftigungsverhältnissen besteht zumindest ein Anspruch auf ein einfaches Zeugnis. Ein solches einfaches Zeugnis enthält allerdings nur Angaben zur Person sowie zur Art und Dauer der Beschäftigung. Demgegenüber umfasst das qualifizierte Zeugnis zusätzlich eine detaillierte Beurteilung Ihrer Leistung und Ihres Sozialverhaltens. In meiner Kanzlei in Essen berate ich Sie dazu, welches Zeugnis in Ihrer Situation angemessen ist und wie Sie Ihre Ansprüche wirksam geltend machen können.

2. Der richtige Zeitpunkt für Ihr Zeugnis

Wann muss der Arbeitgeber das Zeugnis ausstellen?

Der Anspruch auf ein Endzeugnis entsteht grundsätzlich mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss das Zeugnis spätestens mit Ablauf der Kündigungsfrist zur Verfügung stehen. Dies gilt selbst dann, wenn zu diesem Zeitpunkt noch eine Kündigungsschutzklage anhängig ist. In der Praxis wird dem Arbeitnehmer jedoch oft schon früher ein Anspruch auf ein vorläufiges Zeugnis zugestanden. Dadurch können Sie sich bereits während der Kündigungsfrist effektiv um eine neue Stelle bewerben.

Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis

Auch ohne Kündigung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Zwischenzeugnis verlangen. Ein solcher Anspruch besteht insbesondere bei einem Wechsel des Vorgesetzten, einer geplanten Versetzung oder einer längeren Arbeitsunterbrechung durch Elternzeit. Wichtig ist dabei, dass Ihr Arbeitgeber kein Zurückbehaltungsrecht am Zeugnis hat.

3. Formale Anforderungen an ein korrektes Zeugnis

Papier, Gestaltung und äußere Form

Die äußere Form eines Arbeitszeugnisses unterliegt strengen geschäftlichen Gepflogenheiten. Das Zeugnis muss zwingend auf dem offiziellen Geschäftspapier des Arbeitgebers erstellt werden. Dabei muss es sauber und ordentlich verfasst sein. Flecken, Durchstreichungen oder Radierungen berechtigen Sie dazu, das Zeugnis zurückzuweisen. In einem bedeutenden Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 21.09.1999, Az.: 9 AZR 893/98) klargestellt, dass ein gefaltetes Zeugnis nur dann den Anforderungen genügt, wenn das Originaldokument dennoch sauber kopiert werden kann (keine Schwärzung im Falz).

Die Unterschrift auf dem Zeugnis

Ein besonders kritischer Punkt ist die Unterschrift. Diese muss eigenhändig erfolgen und so gestaltet sein, wie der Aussteller auch sonst wichtige betriebliche Dokumente unterzeichnet. Jede Abweichung, die den Verdacht nahelegt, der Arbeitgeber wolle sich vom Inhalt distanzieren, ist unzulässig (LAG Nürnberg, Beschluss vom 03.08.2005, Az.: 4 Ta 153/05).

4. Der Inhalt des qualifizierten Zeugnisses

Zeugniswahrheit und Wohlwollen

Der Arbeitgeber muss zwei oft widersprüchliche Gebote vereinen: die Zeugniswahrheit und die wohlwollende Beurteilung. Das Zeugnis darf nur belegbare Tatsachen und keine bloßen Vermutungen enthalten. Gleichzeitig soll es das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren. Im Zweifelsfall hat jedoch die Wahrheit Vorrang, da ein Zeugnis auch dazu dient, künftige Arbeitgeber vor einer Fehlbesetzung zu schützen. Ein Diebstahl am Arbeitsplatz rechtfertigt beispielsweise eine außerordentliche Kündigung und muss nicht verschwiegen werden, wenn er bewiesen ist.

Aufbau und Struktur

Ein qualifiziertes Zeugnis folgt einem bewährten Schema: Einleitung (Wer, Wie lange, Was), Tätigkeitsbeschreibung (Muss vollständig sein), Leistungsbeurteilung (Fachwissen, Arbeitsweise, Erfolg) und Sozialverhalten. Den Abschluss bilden die Schlussformulierung und die Unterschrift.

Detailprüfung eines Arbeitszeugnisses auf versteckte Codes

5. Die Zeugnissprache verstehen und richtig deuten

Da offene negative Formulierungen selten sind, hat sich eine "Geheimsprache" entwickelt. "Stets zur vollsten Zufriedenheit" ist eine Eins. "Zur vollen Zufriedenheit" ist eine Drei. Fehlt das Wort "stets", war die Leistung nicht konstant.

Das beredte Schweigen

Wenn wichtige Eigenschaften, die für den Job typisch sind (z.B. Ehrlichkeit bei Kassierern), im Zeugnis fehlen, ist das ein lautes Warnsignal ("beredtes Schweigen").

6. Die Leistungsbeurteilung und das Sozialverhalten

In der Leistungsbeurteilung werden Fachwissen, Arbeitsweise und Erfolge bewertet. Die "Zufriedensheitsformel" am Ende dieses Abschnitts fasst die Gesamtnote zusammen.

Sozialverhalten

Beim Sozialverhalten ist die Reihenfolge entscheidend: "Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden" ist korrekt. Fehlt der Vorgesetzte oder steht er an letzter Stelle, deutet das auf Streitigkeiten hin.

7. Die Schlussformulierung und ihre Bedeutung

Dank, Bedauern und Zukunftswünsche

Obwohl das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, dass kein rechtlicher Anspruch auf eine Dankes- und Bedauernsformel besteht, hat ihr Fehlen in der Praxis eine stark abwertende Wirkung. Ein Zeugnis mit Note 1 im Text, aber ohne "Wir wünschen alles Gute", wirkt unglaubwürdig.

Der Beendigungsgrund

Die Formel "verlässt uns auf eigenen Wunsch" ist positiv. Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist es wichtig, dies zu erwähnen ("aus betrieblichen Gründen"), um klarzustellen, dass kein Fehlverhalten vorlag.

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8. Gerichtliche Durchsetzung

Wenn das Zeugnis falsch ist, können Sie vor dem Arbeitsgericht klagen. Die Beweislast ist wichtig: Für eine Note "befriedigend" (Note 3) muss niemand etwas beweisen. Wer eine "gut" oder "sehr gut" will, muss seine überdurchschnittliche Leistung beweisen. Wer dem Mitarbeiter ein "ausreichend" oder "mangelhaft" geben will, muss dessen Fehler beweisen.

Achtung: Der Anspruch kann verwirken! Warten Sie nicht monatelang, sondern prüfen Sie das Zeugnis sofort nach Erhalt.

9. Häufige Fragen zum Arbeitszeugnis (FAQ)

Kann ich mein Zeugnis auch per E-Mail erhalten?

Nein, das Gesetz schreibt für das Zeugnis zwingend die Schriftform vor. Dies bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber das Zeugnis auf Papier ausstellen und eigenhändig unterschreiben muss. Die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen, sodass eine Übermittlung per E-Mail oder als PDF-Dokument allein nicht ausreicht.

Was unterscheidet ein einfaches von einem qualifizierten Zeugnis?

Ein einfaches Zeugnis enthält lediglich Angaben zur Person sowie zur Art und Dauer der Beschäftigung. Demgegenüber umfasst ein qualifiziertes Zeugnis zusätzlich eine detaillierte Beurteilung Ihrer Leistung und Ihres Sozialverhaltens. In den meisten Fällen ist das qualifizierte Zeugnis für Ihre Bewerbungen wichtiger.

Dürfen Krankheitszeiten in meinem Zeugnis erwähnt werden?

Grundsätzlich dürfen Hinweise auf Erkrankungen nicht in das Zeugnis aufgenommen werden. Eine solche Erwähnung würde Sie während Ihres gesamten weiteren Berufslebens unzulässig belasten. Ausnahmen gelten nur in eng begrenzten Fällen, etwa bei extremen Ausfallzeiten (z.B. über 50% der Beschäftigungsdauer).

Wer muss im Streitfall beweisen, dass meine Leistung überdurchschnittlich war?

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt die Note „befriedigend“ als Durchschnitt. Wenn Sie eine bessere Benotung als diesen Durchschnitt erreichen wollen, tragen Sie im Streitfall die Beweislast. Will Ihr Arbeitgeber hingegen eine schlechtere Note als „befriedigend“ vergeben, muss er die behaupteten Leistungsmängel beweisen.

Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf Dankes- und Wunschformeln?

Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht kein einklagbarer Anspruch auf Schlussformeln wie Dank, Bedauern oder gute Wünsche. Dennoch ist das Fehlen solcher Formeln in der Praxis äußerst nachteilig, weshalb man immer versuchen sollte, diese zu verhandeln.

Wie lange habe ich Zeit, um mein Zeugnis berichtigen zu lassen?

Der Anspruch auf ein Zeugnis verjährt nach drei Jahren. Allerdings kann Ihr Anspruch auf Berichtigung schon viel früher verwirken. In manchen Fällen wurde ein Berichtigungsanspruch bereits nach zehn Monaten als verwirkt angesehen. Handeln Sie daher sofort nach Erhalt!

Darf mein Zeugnis versteckte Geheimzeichen enthalten?

Nein, das Gesetz verbietet ausdrücklich Formulierungen oder Merkmale, die den Zweck haben, eine andere Aussage über Sie zu treffen, als aus dem Wortlaut ersichtlich ist. Die übliche "Zeugnissprache" (z.B. "stets zu unserer vollen Zufriedenheit") ist jedoch zulässig.

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber das Zeugnis verweigert?

Wenn Ihr Arbeitgeber die Ausstellung eines Zeugnisses verweigert, können Sie Ihren Anspruch vor dem Arbeitsgericht einklagen. Oft genügt aber bereits ein anwaltliches Schreiben, um den Arbeitgeber zur Ausstellung zu bewegen.

Ihr Arbeitszeugnis vom Fachanwalt prüfen lassen

Sind Sie unsicher, ob Ihr Zeugnis wirklich "gut" ist? Versteckte Codes können Ihre Karrierechancen ruinieren. Ich prüfe Ihr Zeugnis auf Herz und Nieren und sage Ihnen, was wirklich drinsteht.