Kündigung wegen einer Mieterhöhung durch den Mieter

Eine Mieterhöhung stellt für viele Mieter in Essen und dem gesamten Ruhrgebiet eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Nicht jeder Mieter kann oder möchte die geforderte Erhöhung akzeptieren. Der Gesetzgeber hat daher ein Sonderkündigungsrecht geschaffen, das dem Mieter ermöglicht, sich vom Mietvertrag zu lösen, anstatt die höhere Miete zu zahlen. Die Kündigung wegen einer Mieterhöhung durch den Mieter ist in § 561 BGB geregelt und bietet einen wichtigen Ausweg aus einer finanziell belastenden Situation.

Fachanwaltliche Beratung im Mietrecht in Essen und Umgebung

Die Kanzlei Tholl in Essen unterstützt Mieter aus dem gesamten Ruhrgebiet bei allen Fragen rund um die Kündigung wegen einer Mieterhöhung durch den Mieter. Ob in Rüttenscheid, Kettwig, Steele oder anderen Stadtteilen von Essen, Bochum oder Duisburg, wir beraten Sie kompetent zu Ihren Rechten. Das Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB durchbricht sogar bestehende Kündigungsausschlüsse und Zeitmietverträge. Somit können Mieter auch aus langfristigen Vertragsbindungen aussteigen, wenn der Vermieter einseitig die Miete erhöhen möchte. Diese Regelung schützt Mieter davor, in einem Vertrag gefangen zu bleiben, dessen finanzielle Bedingungen sich gegen ihren Willen verschlechtern. Wir erläutern Ihnen die genauen Voraussetzungen und Fristen, damit Sie Ihre Rechte optimal wahrnehmen können.

Moderne Wohnungseinrichtung - Beratung bei Mieterhöhung

1. Wann greift das Sonderkündigungsrecht bei einer Mieterhöhung?

Voraussetzungen für die Kündigung wegen einer Mieterhöhung durch den Mieter

Das Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB greift nicht bei jeder Erhöhung der monatlichen Zahlungen. Die Kündigung wegen einer Mieterhöhung durch den Mieter setzt voraus, dass der Vermieter eine Mieterhöhung nach §§ 558 ff. BGB oder nach §§ 559 ff. BGB geltend macht. Bei der ersten Variante verlangt der Vermieter eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete. Bei der zweiten Variante erhöht er die Miete nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen. In beiden Fällen steht dem Mieter das Recht zur Sonderkündigung zu. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Mieterhöhung rechtmäßig oder fehlerhaft ist. Bereits der Zugang des Erhöhungsverlangens beim Mieter reicht aus, um das Kündigungsrecht entstehen zu lassen.

Wann das Sonderkündigungsrecht nicht besteht

Die Kündigung wegen einer Mieterhöhung durch den Mieter ist jedoch ausgeschlossen, wenn lediglich die Betriebskostenvorauszahlungen nach § 560 BGB angepasst werden. Ebenso besteht kein Sonderkündigungsrecht bei Staffelmieten nach § 557a BGB oder Indexmieten nach § 557b BGB. In diesen Fällen kennt der Mieter die zukünftigen Erhöhungen bereits bei Vertragsschluss. Daher wird er nicht überrascht und ist entsprechend weniger schutzbedürftig. Auch bei einvernehmlichen Mieterhöhungen nach § 557 Abs. 1 BGB entfällt das Sonderkündigungsrecht. Wer einer Erhöhung freiwillig zustimmt, kann sich später nicht auf § 561 BGB berufen.

2. Welche Fristen gelten bei der Kündigung wegen einer Mieterhöhung durch den Mieter?

Die Überlegungsfrist für die Kündigungserklärung

Bei der Kündigung wegen einer Mieterhöhung durch den Mieter gilt eine strenge Fristenmechanik. Der Mieter kann seine Kündigungserklärung bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens abgeben. Geht das Erhöhungsverlangen beispielsweise am 15. Februar zu, läuft die Überlegungsfrist bis zum 30. April. Die Kündigung muss spätestens an diesem Tag beim Vermieter eingegangen sein. Diese Frist gibt dem Mieter ausreichend Zeit, seine finanzielle Situation zu bewerten und gegebenenfalls eine neue Wohnung zu suchen. Gleichzeitig schafft sie Planungssicherheit für beide Vertragsparteien.

Kalender und Fristen - Planungssicherheit bei Kündigung

Der Beendigungszeitpunkt des Mietverhältnisses

Kündigt der Mieter fristgerecht wegen einer Mieterhöhung, endet das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats nach Ende der Überlegungsfrist. Im genannten Beispiel wäre dies der 30. Juni. Somit bleibt dem Mieter nach Ausspruch der Kündigung noch etwa zwei Monate Zeit, um auszuziehen. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 11. Dezember 2013, Aktenzeichen VIII ZR 364/12, klargestellt, dass sich diese Fristen verschieben können. Verlangt der Vermieter die Mieterhöhung zu einem späteren Zeitpunkt, verlängert sich auch die Überlegungsfrist entsprechend. Diese Synchronisation der Fristen gewährleistet einen fairen Ausgleich der Interessen beider Parteien.

3. Welche Rechtsfolgen hat die Kündigung wegen einer Mieterhöhung durch den Mieter?

Die Mieterhöhung tritt nicht ein

Die wichtigste Rechtsfolge der Kündigung wegen einer Mieterhöhung durch den Mieter besteht darin, dass die geforderte Mieterhöhung nicht eintritt. Nach § 561 Abs. 1 Satz 2 BGB gilt die bisherige Miete bis zum Ende des Mietverhältnisses fort. Der Mieter muss also für die verbleibende Zeit in der Wohnung keinen Cent mehr zahlen als zuvor. Diese Regelung verhindert, dass der Mieter in den letzten Monaten seiner Mietzeit finanziell zusätzlich belastet wird. Gleichzeitig motiviert sie Vermieter, Mieterhöhungen nur wohlüberlegt auszusprechen. Denn eine überzogene Forderung kann zum Verlust des Mieters führen, ohne dass die Erhöhung jemals wirksam wird.

Keine Rücknahme durch den Vermieter möglich

Hat der Mieter die Kündigung wegen einer Mieterhöhung einmal ausgesprochen, kann der Vermieter diese nicht mehr durch Rücknahme seines Erhöhungsverlangens unwirksam machen. Diese klare Regelung dient der Rechtssicherheit des Mieters, der möglicherweise bereits eine neue Wohnung gefunden hat. Der Mieter kann sich auf das Ende des Mietverhältnisses verlassen und entsprechend planen. Eine spätere Einigung auf die Fortsetzung des Mietverhältnisses bleibt natürlich möglich, erfordert jedoch eine ausdrückliche Vereinbarung beider Parteien.

4. Durchbrechung von Kündigungsausschlüssen und Zeitmietverträgen

Sonderkündigung trotz vertraglicher Bindung

Die Kündigung wegen einer Mieterhöhung durch den Mieter entfaltet besondere Wirkung bei langfristigen Vertragsbindungen. Selbst wenn die Parteien einen Kündigungsausschluss für mehrere Jahre vereinbart haben, kann der Mieter bei einer Mieterhöhung kündigen. Das Gleiche gilt für Zeitmietverträge nach § 575 BGB, bei denen eigentlich ein fester Endtermin vereinbart ist. In diesen Fällen durchbricht das Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB die vertraglichen Bindungen. Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass Mieter in Verträgen gefangen bleiben, deren Konditionen sich einseitig verschlechtern.

Ausnahme bei Staffelmietverträgen

Eine wichtige Einschränkung besteht bei Staffelmietverträgen. Haben die Parteien vertraglich festgelegt, dass die Miete zu bestimmten Zeitpunkten um feste Beträge steigt, liegt keine überraschende Erhöhung vor. Der Mieter wusste bei Vertragsschluss, welche Miete ihn erwartet. Deshalb besteht in diesen Fällen kein Sonderkündigungsrecht. Der Kündigungsausschluss bleibt wirksam, wie das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 10. Oktober 1997, Aktenzeichen 64 S 182/97, bestätigt hat. Das Gericht stellte klar, dass einvernehmliche Mietvereinbarungen das Sonderkündigungsrecht ausschließen.

Vertragsprüfung und Kündigungsausschluss

5. Formelle Anforderungen an die Kündigungserklärung

Keine Begründungspflicht für den Mieter

Anders als der Vermieter benötigt der Mieter für die Kündigung wegen einer Mieterhöhung keine Begründung. Es genügt, wenn er die objektiven Voraussetzungen des § 561 BGB erfüllt, also auf ein Mieterhöhungsverlangen reagiert. Die Kündigung muss lediglich schriftlich erfolgen und dem Vermieter rechtzeitig zugehen. Eine Angabe von Gründen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Dennoch empfehlen wir aus unserer Beratungspraxis in Essen und Umgebung, den Bezug zum Mieterhöhungsverlangen im Kündigungsschreiben herzustellen. Dies vermeidet Missverständnisse und dokumentiert eindeutig die Grundlage der Kündigung.

Nachweis des fristgerechten Zugangs

Bei der Kündigung wegen einer Mieterhöhung durch den Mieter trägt dieser die Beweislast für den rechtzeitigen Zugang seiner Kündigungserklärung. Daher sollte die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder durch Boten mit Empfangsbestätigung übermittelt werden. Eine persönliche Übergabe mit Quittierung ist ebenfalls möglich. Die Einhaltung der Fristen ist zwingend erforderlich. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis kommt in der Regel nicht in Betracht. Das Amtsgericht Essen und das Landgericht Essen prüfen diese formellen Voraussetzungen in Streitfällen sehr genau.

6. Auswirkungen auf laufende Mietverhältnisse in Essen

Rechtliche Beratung vor Ort im Ruhrgebiet

Die Kündigung wegen einer Mieterhöhung durch den Mieter hat weitreichende Konsequenzen für das laufende Mietverhältnis. Mieter in Essen, Bochum, Duisburg und anderen Städten des Ruhrgebiets sollten diese Entscheidung daher nicht leichtfertig treffen. Eine vorherige Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt ist dringend zu empfehlen. Die Kanzlei Tholl analysiert Ihr Mieterhöhungsverlangen und prüft, ob die Voraussetzungen für das Sonderkündigungsrecht vorliegen. Zudem beraten wir Sie über alternative Handlungsmöglichkeiten, etwa die Anfechtung einer unwirksamen Mieterhöhung.

Verbleib in der Wohnung nach Fristablauf

Zieht der Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht aus, könnte sich das Mietverhältnis gemäß § 545 BGB stillschweigend verlängern. Vermieter widersprechen dieser Verlängerung meist standardmäßig in ihren Schreiben. Bleibt der Mieter dennoch in der Wohnung, schuldet er ab dem Zeitpunkt der Beendigung eine Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB. Diese entspricht regelmäßig der Marktmiete und kann daher höher sein als die bisherige Miete. Eine rechtzeitige Wohnungssuche ist somit auch im Interesse des Mieters geboten.

7. Rechtsmissbrauch bei offensichtlich unwirksamen Erhöhungen

Grenzen des Sonderkündigungsrechts

Das Sonderkündigungsrecht bei einer Mieterhöhung besteht grundsätzlich unabhängig von der Wirksamkeit des Erhöhungsverlangens. Allerdings kann die Ausübung dieses Rechts im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Mieterhöhungsverlangen offensichtlich unwirksam ist und der Mieter dies sofort erkennen kann. Das Amtsgericht Münsingen hat in seinem Urteil vom 24. Oktober 1997, Aktenzeichen 2 C 322/97, entschieden, dass nur Extremfälle erfasst sind. Ein unsignierter Zettel im Briefkasten etwa begründet kein wirksames Erhöhungsverlangen. Der Mieter darf sich in solchen Fällen nicht auf das Sonderkündigungsrecht berufen.

Praktische Bedeutung für Mieter

Für die meisten Mieter in Essen und dem Ruhrgebiet hat diese Einschränkung jedoch keine praktische Bedeutung. Selbst formell fehlerhafte Mieterhöhungsverlangen, die etwa falsch begründet oder falsch berechnet sind, lösen das Sonderkündigungsrecht aus. Der Gesetzgeber wollte dem Mieter nicht zumuten, erst in einem langwierigen Prozess die Wirksamkeit der Erhöhung prüfen zu lassen. Nur bei evidenten Extremfällen ohne jeden Bezug zum gesetzlichen System der Mieterhöhung greift der Einwand des Rechtsmissbrauchs. Im Zweifel empfehlen wir eine anwaltliche Prüfung vor Ausspruch der Kündigung.

8. Zumutbarkeit der Mieterhöhung ist unerheblich

Objektives Kündigungsrecht ohne Bedarfsprüfung

Die Kündigung wegen einer Mieterhöhung durch den Mieter erfordert keine Prüfung der Zumutbarkeit. Es spielt keine Rolle, ob die geforderte Erhöhung moderat ausfällt oder ob der Mieter sie sich leisten könnte. Allein die Tatsache, dass der Vermieter einseitig in das Vertragsgefüge eingreift, begründet das Kündigungsrecht. Der Vermieter kann sich nicht darauf berufen, die Erhöhung sei nur geringfügig oder wirtschaftlich gerechtfertigt. Diese objektive Ausgestaltung des Kündigungsrechts stärkt die Position des Mieters erheblich. Er muss keine finanziellen Nachweise erbringen oder seine persönlichen Verhältnisse offenlegen.

Strategische Überlegungen für Mieter

Diese Regelung eröffnet Mietern in Essen und Umgebung strategische Optionen. Wer ohnehin einen Wohnungswechsel plant, kann eine Mieterhöhung zum Anlass nehmen, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden. Dabei bleibt die bisherige Miete bis zum Auszug unverändert. Umgekehrt sollten Vermieter diese Konsequenz bedenken, bevor sie eine Mieterhöhung aussprechen. Die Kanzlei Tholl berät beide Seiten zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Mieterhöhung und der möglichen Sonderkündigung.

9. Häufige Fragen zur Kündigung wegen einer Mieterhöhung durch den Mieter

Welche Frist gilt für die Kündigung wegen einer Mieterhöhung durch den Mieter?

Die Kündigung wegen einer Mieterhöhung durch den Mieter muss bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens erklärt werden. Erhält der Mieter das Schreiben beispielsweise im Januar, endet die Frist am 31. März. Das Mietverhältnis endet dann zum Ablauf des übernächsten Monats, also Ende Mai. Diese Fristen sind zwingend einzuhalten und können nicht verlängert werden. Eine rechtzeitige Beratung durch die Kanzlei Tholl in Essen hilft, Fristversäumnisse zu vermeiden.

Kann ich bei jeder Mieterhöhung kündigen?

Nein, die Kündigung wegen einer Mieterhöhung durch den Mieter ist nur bei bestimmten Erhöhungsarten möglich. Sie greift bei Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB und bei Modernisierungsmieterhöhungen nach § 559 BGB. Bei Staffelmieten, Indexmieten oder Erhöhungen der Betriebskostenvorauszahlungen besteht kein Sonderkündigungsrecht. Auch bei einvernehmlichen Erhöhungen ist das Recht ausgeschlossen.

Muss die Mieterhöhung wirksam sein, damit ich kündigen kann?

Nein, für die Kündigung wegen einer Mieterhöhung durch den Mieter kommt es nicht auf die Wirksamkeit des Erhöhungsverlangens an. Bereits der Zugang eines Mieterhöhungsschreibens löst das Kündigungsrecht aus. Selbst formell oder inhaltlich fehlerhafte Erhöhungsverlangen berechtigen zur Sonderkündigung. Nur bei offensichtlich missbräuchlichen Erklärungen ohne jeden Bezug zum Mietrecht kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs greifen.

Was passiert mit der Mieterhöhung, wenn ich kündige?

Bei einer Kündigung wegen einer Mieterhöhung durch den Mieter tritt die geforderte Erhöhung nicht ein. Die bisherige Miete gilt bis zum Ende des Mietverhältnisses fort. Der Mieter muss also für die verbleibende Mietzeit keine höhere Miete zahlen. Diese Schutzwirkung besteht unabhängig davon, ob die Erhöhung berechtigt war oder nicht.

Kann der Vermieter die Kündigung durch Rücknahme der Erhöhung verhindern?

Nein, sobald der Mieter die Kündigung wegen einer Mieterhöhung ausgesprochen hat, kann der Vermieter diese nicht mehr einseitig unwirksam machen. Auch die Rücknahme des Mieterhöhungsverlangens ändert daran nichts. Das Mietverhältnis endet zum gesetzlich bestimmten Zeitpunkt. Eine Fortsetzung ist nur durch einvernehmliche Vereinbarung beider Parteien möglich.

Gilt das Sonderkündigungsrecht auch bei einem Kündigungsausschluss im Mietvertrag?

Ja, die Kündigung wegen einer Mieterhöhung durch den Mieter durchbricht vertragliche Kündigungsausschlüsse. Selbst wenn die Parteien eine mehrjährige Bindung vereinbart haben, kann der Mieter bei einer einseitigen Mieterhöhung kündigen. Diese Regelung schützt Mieter davor, in ungünstig gewordenen Verträgen gefangen zu bleiben. Bei Staffelmietverträgen gilt diese Durchbrechung jedoch nicht.

Welche Kosten entstehen bei einer Beratung zur Kündigung wegen einer Mieterhöhung?

Die Kanzlei Tholl in Essen berät Sie transparent zu allen Kosten einer mietrechtlichen Beratung. In einem Erstgespräch prüfen wir Ihr Mieterhöhungsverlangen und Ihre Handlungsoptionen. Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung übernimmt diese häufig die Kosten der anwaltlichen Beratung. Wir klären vorab die Deckungszusage für Sie.

Kontaktieren Sie die Kanzlei Tholl in Essen

Sie haben ein Mieterhöhungsverlangen erhalten und erwägen eine Kündigung wegen einer Mieterhöhung durch den Mieter?

Die Kanzlei Tholl steht Ihnen als erfahrene Anwaltskanzlei im Mietrecht zur Seite. Von Essen aus beraten wir Mandanten aus dem gesamten Ruhrgebiet, ob aus Bochum, Duisburg, Mülheim oder den Essener Stadtteilen Rüttenscheid, Kettwig und Steele. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, um Ihre Rechte und Optionen individuell zu besprechen. Wir prüfen Ihr Mieterhöhungsverlangen und begleiten Sie kompetent durch das gesamte Kündigungsverfahren.