Vermieter hält Kündigungsschreiben in modernem Hausflur

Einleitung: Wenn der Streit eskaliert

Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern sind keine Seltenheit. Doch was passiert, wenn die verbale Auseinandersetzung die Grenzen des Anstands überschreitet und in rassistische Beleidigungen ausartet? Als Kanzlei mit über 25 Jahren Erfahrung im Mietrecht erleben wir oft, dass Mieter die Konsequenzen solcher Ausfälle unterschätzen.

Das Amtsgericht Hannover hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Vermietern gestärkt und klargestellt: Bei rassistischen Beleidigungen hört der Spaß auf – und das Mietverhältnis endet sofort.

Das Urteil: Rassistische Beleidigung rechtfertigt fristlose Kündigung

Das Amtsgericht Hannover hat mit Urteil vom 10. September 2025 (Az. 465 C 781/25) entschieden, dass eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gerechtfertigt ist, wenn ein Mieter seinen Vermieter rassistisch beleidigt. Im verhandelten Fall hatte der Mieter den Vermieter unter anderem als "Kanaken", "Kümmeltürken" und "Drecksausländer" beschimpft.

Das Gericht wertete diese Äußerungen als so schwerwiegende Verletzung der mietvertraglichen Pflichten, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht einmal bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zugemutet werden kann. Die Störung des Hausfriedens und die Verletzung der Ehre des Vermieters wiegen hier schwerer als das Wohnrecht des Mieters.

Wichtig für Vermieter: In diesem Fall war eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich. Das Gericht sah das Vertrauensverhältnis als sofort und irreparabel zerstört an.

Was Vermieter und Mieter jetzt wissen müssen

Dieses Urteil sendet ein klares Signal: Rassistische Diskriminierung ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein harter Kündigungsgrund.

Für Vermieter: So handeln Sie richtig

  • Dokumentieren Sie den Vorfall: Notieren Sie Gedächtnisprotokolle, sichern Sie Zeugenaussagen (z.B. von Handwerkern oder Nachbarn).
  • Handeln Sie schnell: Eine fristlose Kündigung muss zeitnah nach dem Vorfall ausgesprochen werden (in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme).
  • Keine Angst vor der Härtefallregelung: Bei schweren Beleidigungen greifen soziale Härtegründe des Mieters oft nicht.

Für Mieter: Vorsicht bei der Wortwahl

  • Emotionen kontrollieren: Auch im hitzigen Streit dürfen Sie nicht beleidigend werden.
  • Entschuldigung hilft (vielleicht): Eine sofortige, ernst gemeinte Entschuldigung kann das Schlimmste manchmal noch abwenden, ist aber keine Garantie.
  • Rechtliche Beratung suchen: Wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben, sollten Sie sofort einen Anwalt konsultieren, um eine Räumungsklage und hohe Folgekosten zu vermeiden.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich den Mieter vor der Kündigung abmahnen?

Grundsätzlich ja. Doch bei besonders schweren Verstößen wie massiven Beleidigungen oder Tätlichkeiten ist eine Abmahnung entbehrlich, da das Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zerstört ist.

Reicht eine einmalige Beleidigung für die Kündigung?

Ja, wenn sie schwerwiegend genug ist. Rassistische oder sexistische Beleidigungen erfüllen diese Schwelle oft schon beim ersten Mal.

Sie sind betroffen? Lassen Sie sich jetzt beraten.

Ob als Vermieter, der seine Rechte durchsetzen will, oder als Mieter in Not – wir prüfen Ihren Fall kompetent und diskret.

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