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Wie funktioniert der Abfindungsrechner?
Unser Abfindungsrechner hilft Ihnen dabei, schnell und unkompliziert zu ermitteln, wie viel Netto von Ihrer Brutto-Abfindung übrig bleibt. Abfindungen sind grundsätzlich steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, es werden keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung abgezogen. Allerdings fällt Lohnsteuer an.
Um die Steuerlast zu mildern, wendet der Gesetzgeber die sogenannte Fünftelregelung nach § 34 EStG an. Unser Rechner prüft automatisch, ob diese günstiger für Sie ist (Günstigerprüfung) und zeigt Ihnen die maximale Steuerersparnis an.
Neu ab 2025: Die Kappungsgrenze
Ab dem 1. Januar 2025 hat der Gesetzgeber die Vorteile der Fünftelregelung eingeschränkt. Die Steuerermäßigung darf nun maximal 50% der Abfindung oder absolut 100.000 Euro betragen (je nachdem, welcher Wert niedriger ist). Unser Rechner ist einer der wenigen, der diese neue Kappungsgrenze bereits korrekt berücksichtigt und Sie warnt, falls Sie betroffen sind.
Die Fünftelregelung einfach erklärt
Bei der Fünftelregelung wird so getan, als ob Sie die Abfindung über fünf Jahre verteilt erhalten würden. Dadurch wird die steuerliche Progression abgemildert. Dies verhindert, dass Sie durch die einmalige hohe Zahlung in einen extrem hohen Steuersatz rutschen.
Voraussetzungen für die Fünftelregelung:
- Zusammenballung von Einkünften (die Abfindung muss in einem Jahr zufließen).
- Die Kündigung erfolgte durch den Arbeitgeber (oder per Aufhebungsvertrag).
Häufige Fragen zur Abfindung
Muss ich Sozialabgaben auf meine Abfindung zahlen?
Nein, "echte" Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind beitragsfrei in der Sozialversicherung. Es werden keine Abzüge für Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung vorgenommen. Achtung bei freiwilligen Krankenversicherungen: Hier können Beiträge anfallen.
Kann ich meine Abfindung noch erhöhen?
Oft ja. Viele Arbeitgeber bieten im ersten Schritt nicht die maximal mögliche Summe an. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann im Rahmen von Kündigungsschutzklagen oder Verhandlungen über Aufhebungsverträge oft deutlich höhere Beträge erzielen. Prüfen Sie Ihr Angebot unbedingt vor der Unterschrift!
Aktuelle Fälle & Urteile
Abfindung zu niedrig?
Unterschreiben Sie nichts ungeprüft.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfe ich Ihren Aufhebungsvertrag oder Ihre Kündigung. Oft lässt sich durch geschickte Verhandlung eine deutlich höhere Abfindung erzielen – inklusive Steueroptimierung.