Arbeitsplatz mit Laptop (Destatis) und Berechnungen

Einleitung

Wer sich als Selbstständiger in einem Insolvenzverfahren befindet, kennt das Problem: Wie viel von meinem Einkommen muss ich eigentlich abgeben? Da das tatsächliche Einkommen bei Selbstständigen oft schwankt, arbeitet das Gesetz mit sogenannten "fiktiven Bezügen". Doch wie gelingt die korrekte Glaubhaftmachung fiktiver Bezüge, damit Sie nicht zu viel bezahlen, aber dennoch Ihren Pflichten nachkommen? Ein aktueller Beschluss des Amtsgerichts München (Az. 1507 IN 2383/22) bringt nun Licht ins Dunkel und gibt wertvolle Orientierungshilfen. Wir von der Kanzlei THOLL in Essen begleiten Sie professionell durch diesen Prozess.

Das Urteil erklärt: Wie fiktive Bezüge berechnet werden

Die Glaubhaftmachung fiktiver Bezüge nach § 295a Abs. 2 InsO dient dazu, festzustellen, welches Einkommen ein Schuldner erzielen könnte, wenn er in einem angemessenen Angestelltenverhältnis tätig wäre. Das AG München hat klargestellt, dass die Recherche auf der Website des Statistischen Bundesamtes (destatis.de) hierfür ein hervorragender erster Anhaltspunkt ist.

Dabei reicht es jedoch nicht aus, einfach nur den Durchschnittswert einer Berufsgruppe zu nehmen. Das Gericht fordert eine individuelle Betrachtung: Ausgehend vom Mittelwert müssen konkrete "Zu- oder Abschläge" vorgenommen und glaubhaft dargelegt werden. In dem entschiedenen Fall wurde bei einem spezialisierten Rechtsanwalt ein deutlich höheres Gehalt als der Durchschnitt angenommen, da seine besondere Expertise (Vergaberecht) und seine internationale Erfahrung berücksichtigt werden mussten.

Unser Tipp: So stärken Sie Ihre Position als Selbstständiger

Das Urteil zeigt: Wer gut vorbereitet ist, kann Überraschungen bei der Festsetzung der Abführungsbeträge vermeiden. Wir empfehlen Selbstständigen in der Firmeninsolvenz folgende Schritte:

  1. Marktanalyse nutzen: Verwenden Sie destatis.de, um ein realistisches Gehaltsgefüge für Ihre Ausbildung und Region zu finden.
  2. Individuelle Faktoren dokumentieren: Warum verdienen Sie eventuell weniger als der Durchschnitt? (z.B. begrenzte Arbeitszeit wegen Kinderbetreuung, wie im Münchner Fall anerkannt).
  3. Transparenz bei der Anmeldung: Geben Sie bei der Insolvenzanmeldung Ihre Einkommenssituation detailliert an.
  4. Rechtzeitige Anträge stellen: Wenn sich Ihre persönliche Situation ändert, z.B. durch erhöhten Betreuungsbedarf, kann ein neuer Feststellungsantrag gestellt werden.

Kritik am Beschluss – Wo es für Schuldner schwierig wird

Obwohl das AG München mit dem Verweis auf Destatis eine praxistaugliche Lösung anbietet, üben wir auch konstruktive Kritik. Die Forderung nach einer "individuellen Glaubhaftmachung" legt die Hürden für Schuldner sehr hoch. Viele Betroffene sind überfordert damit, komplexe Gehaltsgefüge inklusive Zuschlägen für Expertise rechtssicher darzulegen.

Zudem finden wir es problematisch, dass "theoretische Hypothesen" wie drohende Zulassungsverluste unberücksichtigt bleiben. Hier wird von den Gerichten oft eine Planungssicherheit verlangt, die in der freien Wirtschaft – gerade für Selbstständige in der Krise – kaum existiert. Wir helfen Ihnen, diese Argumente professionell aufzubereiten und eine faire Insolvenzanfechtung-Abwehr oder Einkommensfestsetzung zu erreichen.

FAQ – Fragen zur Einkommensberechnung in der Insolvenz

Was passiert, wenn ich mein fiktives Einkommen nicht zahlen kann?

Wenn Sie die pfändbaren Beträge aus dem fiktiven Einkommen nicht an den Verwalter abführen, riskieren Sie die Versagung der Restschuldbefreiung. Es ist daher lebenswichtig, den Betrag korrekt feststellen zu lassen.

Muss ich bei Teilzeit voll bezahlen?

Nein. Wenn Sie aus triftigen Gründen (z.B. Kindererziehung) nur Teilzeit arbeiten können, wird auch das fiktive Gehalt entsprechend anteilig berechnet, sofern dies dem Gericht gegenüber glaubhaft gemacht wird.

Warum wird mein tatsächliches Einkommen nicht einfach übernommen?

Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass Schuldner sich in der Selbstständigkeit "arm rechnen", um weniger an die Gläubiger abgeben zu müssen. Daher gilt der Maßstab der Angemessenheit.

Selbstständig und in der Insolvenz?

Wir unterstützen Sie bei der fairen Festsetzung Ihres fiktiven Einkommens. Nutzen Sie unsere Expertise.