Besorgter Arbeitnehmer im Gespräch mit Insolvenzverwalter

Einleitung

Wenn über das Vermögen des Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet wird, bricht für viele Beschäftigte eine Welt zusammen. Die drängendste Frage lautet: "Bekomme ich mein Geld noch?" In dieser unsicheren Phase treten Insolvenzverwalter oft vor die Belegschaft, um Ruhe zu bewahren. Sätze wie "Machen Sie sich keine Sorgen, die Gehälter sind sicher" fallen häufig. Doch Vorsicht: Als Arbeitnehmer sollten Sie sich auf solche mündlichen Aussagen nicht blind verlassen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass selbst beruhigende Worte meist keine rechtlich bindende Garantieerklärung des Insolvenzverwalters darstellen. Als Kanzlei Tholl erläutern wir, warum der Verwalter selten mit seinem Privatvermögen haftet und wie Sie sich schützen können.

Das Urteil: Keine Garantie trotz "Keine Sorge"-Aussage

Das LAG Niedersachsen (Urteil vom 20.05.2025 – 10 SLa 800/24) musste über einen Fall entscheiden, der für viele Insolvenzen typisch ist.

Was ist passiert?
Auf einer Betriebsversammlung verkündete der Insolvenzverwalter die Schließung des Unternehmens. Auf die besorgte Frage von Mitarbeitern nach ihrem Gehalt für den kommenden Monat antwortete er sinngemäß: "Man brauche keine Angst zu haben, die Gehälter würden gezahlt." Später reichte das Geld in der Insolvenzmasse jedoch nicht aus (Masseunzulänglichkeit), und die Mitarbeiter gingen leer aus. Eine Mitarbeiterin klagte und verlangte, dass der Insolvenzverwalter das Gehalt aus seiner eigenen Tasche (Privatvermögen) zahlt, weil er es ja "garantiert" habe.

Die Entscheidung:
Die Klage wurde abgewiesen. Das Gericht entschied, dass eine solche Äußerung noch keine Garantieerklärung des Insolvenzverwalters ist. Eine persönliche Haftung des Verwalters ist die absolute Ausnahme. Er tritt als Amtsperson auf, nicht als Privatmann. Aussagen wie "Keine Angst" sind oft bloße Wissenserklärungen ("Nach meinem aktuellen Stand ist Geld da") und keine rechtsverbindlichen Garantien ("Ich zahle selbst, wenn die Firma es nicht kann").

Für eine echte Garantie müsste der Verwalter deutlich machen, dass er persönlich und mit seinem eigenen Vermögen einstehen will – ein Risiko, das kaum ein Insolvenzverwalter freiwillig eingeht.

Praktische Handlungsoptionen für Arbeitnehmer

In einer Firmeninsolvenz ist die Unsicherheit groß. Verlassen Sie sich nicht auf vage Hoffnungen, sondern handeln Sie strategisch:

  1. Insolvenzgeld sichern: Für die ersten drei Monate nach Insolvenzeröffnung (oder dem Insolvenzereignis) sind Ihre Löhne meist über das Insolvenzgeld der Arbeitsagentur gesichert. Stellen Sie den Antrag fristgerecht (innerhalb von zwei Monaten)!
  2. Schriftliche Bestätigung verlangen: Wenn der Insolvenzverwalter zusichert, dass Gehälter nach dem Insolvenzgeldzeitraum aus der Masse gezahlt werden, bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung. Seien Sie aber gewahr, dass auch dies meist "nur" eine Masseverbindlichkeit begründet, keine persönliche Haftung.
  3. Arbeitskraft zurückbehalten? Wenn Löhne ausbleiben, haben Sie unter Umständen ein Zurückbehaltungsrecht an Ihrer Arbeitsleistung und können sich arbeitssuchend melden. Lassen Sie sich hierzu anwaltlich beraten, bevor Sie der Arbeit fernbleiben, um keine Kündigung zu riskieren.
  4. Vorenthalten von Beiträgen prüfen: Oft werden in der Krise auch Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt. Dies kann strafrechtlich als Vorenthalten von Arbeitsentgelt relevant sein, hilft Ihnen aber beim Lohnausfall nur bedingt weiter.

FAQ – Häufige Fragen zur Haftung des Insolvenzverwalters

Wann haftet ein Insolvenzverwalter persönlich?

Der Insolvenzverwalter haftet persönlich fast nur, wenn er insolvenzspezifische Pflichten verletzt (§ 60 InsO) oder Masseverbindlichkeiten begründet, von denen er weiß, dass sie nicht bedient werden können (§ 61 InsO). Eine Garantieerklärung des Insolvenzverwalters, die eine private Haftung auslöst, ist extrem selten und erfordert einen eindeutigen Rechtsbindungswillen.

Habe ich Anspruch auf Schadensersatz bei falscher Auskunft?

Meistens nein. Wenn der Verwalter prognostiziert, dass das Geld reicht, und sich später herausstellt, dass dem nicht so ist, gilt dies oft als vertretbare Fehleinschätzung. Nur bei vorsätzlicher Täuschung oder grober Fahrlässigkeit bestehen Chancen – diese sind aber schwer nachzuweisen.

Was bedeutet Masseunzulänglichkeit für mein Gehalt?

Masseunzulänglichkeit bedeutet, dass zwar die Kosten des Verfahrens gedeckt sind, aber nicht alle sonstigen Masseverbindlichkeiten (wie laufende Gehälter) voll bedient werden können. In diesem Fall erhalten Sie oft nur eine Quote oder gar nichts mehr. Die Insolvenzanmeldung allein garantiert noch keine Lohnzahlung über das Insolvenzgeld hinaus.

Lohnzahlung in Gefahr? Wir prüfen Ihre Rechte!

Vertrauen Sie nicht auf bloße Versprechungen. Wir setzen uns für Ihre Gehaltsansprüche ein und prüfen die Haftung von Arbeitgeber und Verwalter.