Hinterbliebener an Grabstein, Symbolbild für Schuldenübergang

Die automatische Erbschaft der Schulden

Wer erbt, tritt die "Gesamtrechtsnachfolge" an. Das bedeutet: Alle Vermögenswerte, aber auch alle Schulden des Verstorbenen gehen auf den Erben über. Haftet der Erbe nicht beschränkt, muss er für diese Schulden auch mit seinem eigenen Privatvermögen einstehen.

Tod während des Insolvenzverfahrens

Stirbt ein Schuldner, über dessen Vermögen bereits das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, geht das Verfahren nahtlos weiter als Nachlassinsolvenzverfahren. Die Rechtsstellung des Schuldners geht auf die Erben über.

  • Vorteil: Die Haftung der Erben bleibt auf den Nachlass beschränkt. Das eigene Vermögen ist sicher.
  • Nachteil: Eine Restschuldbefreiung gibt es im Nachlassinsolvenzverfahren nicht (diese ist nur für natürliche Personen gedacht, die "weiterleben" und sich wirtschaftlich erholen sollen).

Was sollten Erben tun?

1. Verschaffen Sie sich Überblick: Prüfen Sie den Nachlass genau.

2. Ausschlagung: Wenn der Nachlass überschuldet ist, schlagen Sie das Erbe innerhalb von 6 Wochen aus.

3. Nachlassinsolvenzantrag: Haben Sie das Erbe angenommen und tauchen später Schulden auf, stellen Sie sofort einen Antrag auf Nachlassinsolvenz, um Ihr Privatvermögen zu schützen.

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