Einleitung
Die Nachricht schlug ein wie eine Bombe: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. November 2025 (Az. IX ZR 127/24) eine Entscheidung gefällt, die tausende Anleger – insbesondere im Kontext des Wirecard-Skandals – hart trifft. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht mit über 20 Jahren Erfahrung in Essen weiß ich, wie existenziell solche Urteile für Geschädigte sein können. Wenn Sie als Aktionär Schadensersatz fordern, stehen Sie nun vor einer neuen, juristischen Hürde. Wir von der Kanzlei THOLL unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte in diesem schwierigen Fahrwasser zu wahren.
Das BGH-Urteil zur Nachrangigkeit einfach erklärt
Die Nachrangigkeit von Schadensersatzansprüchen im Insolvenzverfahren bedeutet, dass Aktionäre ihre Forderungen (z. B. wegen Täuschung am Kapitalmarkt) erst dann erfüllt bekommen, wenn alle anderen Gläubiger – wie Banken, Lieferanten oder Mitarbeiter – zu 100 % ausbezahlt wurden. In der Praxis führt dies oft zum Totalausfall der Forderung, da die Insolvenzmasse hierfür meist nicht ausreicht.
In dem konkreten Fall ging es um eine Kapitalanlagegesellschaft, die gegen den Insolvenzverwalter der Wirecard AG klagte. Sie wollte erreichen, dass ihre Schadensersatzansprüche als "einfache" Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) anerkannt werden. Der BGH erteilte dem jedoch eine Absage. Die Karlsruher Richter argumentierten, dass Aktionäre als Eigenkapitalgeber das unternehmerische Risiko tragen. Schadensersatzansprüche, die aus der Aktionärsstellung heraus entstehen, werden daher im Rang herabstgestuft (§ 199 S. 2 InsO).
Warum wir das Urteil kritisch sehen
Aus Sicht einer betroffenenorientierten Kanzlei hat es sich das Gericht hier unserer Ansicht nach zu einfach gemacht. Zwar ist das Prinzip der Haftung von Eigenkapitalgebern im Insolvenzrecht verankert, doch wird hierbei oft übersehen, dass getäuschte Anleger eben keine "bewusste" Risikoentscheidung für einen Betrug getroffen haben.
Ein Aktionär, der aufgrund gefälschter Bilanzen investiert, unterscheidet sich moralisch und ökonomisch kaum von einem Drittgläubiger. Die Entscheidung gefährdet den Anlegerschutz am deutschen Kapitalmarkt massiv. Wenn die Kapitalmarkthaftung in der Insolvenz faktisch ins Leere läuft, verlieren die gesetzlichen Kontrollmechanismen an Biss.
Was Aktionäre jetzt tun können – Ihre Handlungsoptionen
Trotz dieses Rückschlags sollten Sie den Kopf nicht in den Sand stecken. Jede Situation ist individuell zu prüfen:
- Einzelprüfung der Ansprüche: Betrifft Ihr Schadensersatzanspruch wirklich nur die Aktionärsstellung oder gibt es andere deliktische Anknüpfungspunkte außerhalb des reinen Erwerbsgeschäfts?
- Insolvenzanmeldung prüfen: Es ist wichtig, Forderungen dennoch formgerecht zur Insolvenztabelle anzumelden, um bei einer möglichen Überschussverteilung oder rechtlichen Änderungen berücksichtig zu werden. Wir unterstützen Sie bei der Insolvenzanmeldung.
- Abwehr von Rückforderungen: In manchen Fällen versuchen Insolvenzverwalter bereits erhaltene Gelder zurückzufordern. Hier ist eine starke Insolvenzanfechtung-Abwehr entscheidend.
- Haftung der Organe: Prüfen Sie Ansprüche gegen die verantwortlichen Geschäftsführer oder Vorstände persönlich. Hier kann oft eine Geschäftsführerhaftung geltend gemacht werden, die nicht dem insolvenzrechtlichen Nachrang der Gesellschaft unterliegt.
FAQ – Häufige Fragen zur Nachrangigkeit
Was bedeutet "nachrangig" in der Insolvenztabelle?
Nachrangige Gläubiger werden erst nach den einfachen Gläubigern (§ 38 InsO) bedient. Da Insolvenzmassen meist nicht einmal für die einfachen Quoten ausreichen, gehen nachrangige Gläubiger fast immer leer aus.
Gilt das Urteil für alle Aktionäre?
Ja, der BGH hat klargestellt, dass Schadensersatzforderungen, die aus der Beteiligung als Aktionär entstehen, generell hinter die Ansprüche normaler Gläubiger zurücktreten.
Lohnte sich eine Klage jetzt noch?
Das muss im Einzelfall geprüft werden. Wenn die Insolvenzmasse sehr groß ist oder Ansprüche gegen Dritte (z. B. Wirtschaftsprüfer) bestehen, kann eine Rechtsverfolgung weiterhin sinnvoll sein. Lassen Sie sich bei einer Firmeninsolvenz professionell beraten.
Haben Sie Geld durch Wirecard verloren?
Wir prüfen Ihre individuellen Möglichkeiten und kämpfen für Ihr Recht. Nutzen Sie unsere Experten-Beratung.