Einleitung
Wenn Sie als schwangere Mieterin von einer Zwangsräumung bedroht sind, stehen Sie vor einer existenziellen Belastung. Die Kanzlei Tholl in Essen verfügt über langjährige Erfahrung im Mietrecht und hat bereits zahlreiche Mandanten in vergleichbaren Notlagen erfolgreich vertreten. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Mai 2024 stärkt nun die Rechte schwangerer Mieterinnen erheblich und zeigt deutlich, dass Gerichte die besondere Schutzbedürftigkeit werdender Mütter ernst nehmen müssen.
Eigenbedarf
Beratung zur Kündigung
Ordentliche Kündigung
wegen Zahlungsverzug
Fristlose Kündigung
wegen Zahlungsverzug
Was hat das Bundesverfassungsgericht entschieden?
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 16. Mai 2024 klargestellt, dass eine Zwangsräumung ausgesetzt werden muss, wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit der Mieterin oder ihres ungeborenen Kindes gefährdet wird. Im konkreten Fall sollte eine hochschwangere Frau nur vier Tage vor ihrem geplanten Kaiserschnitt aus ihrer Wohnung geräumt werden. Das Gericht hat diese Vollstreckung vorläufig gestoppt und damit ein wichtiges Signal für den Schutz besonders vulnerabler Personengruppen gesetzt.
Die Karlsruher Richter betonten dabei ausdrücklich, dass sich der verfassungsrechtliche Schutz aus Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz nicht nur auf die konkrete Räumungssituation bezieht, sondern auch die Zeit danach einschließt. Wenn Sie nach einer Zwangsräumung in einer Notunterkunft untergebracht werden sollen, muss diese den Mindestanforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung entsprechen. Besonders bei einer bevorstehenden Entbindung oder unmittelbar danach sind medizinische Versorgung und hygienische Bedingungen von entscheidender Bedeutung.
Das Gericht machte außerdem deutlich, dass Vollstreckungsgerichte nicht einfach auf die Zuständigkeit anderer Behörden verweisen dürfen. Vielmehr müssen sie selbst prüfen und sicherstellen, dass eine angebotene Ersatzunterkunft tatsächlich geeignet ist. Bei einer schwangeren Frau, die sich einem Kaiserschnitt unterziehen muss, sind die Anforderungen an eine solche Unterkunft naturgemäß besonders hoch.
Ihre Handlungsmöglichkeiten bei drohender Zwangsräumung in der Schwangerschaft
Wenn Sie schwanger sind und Ihnen eine Zwangsräumung droht, sollten Sie sofort rechtlichen Rat einholen. Nach Paragraph 765a der Zivilprozessordnung können Sie beim zuständigen Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Räumungsschutz stellen. Dabei ist es entscheidend, dass Sie Ihre besondere Situation durch ärztliche Bescheinigungen nachweisen. Ein Attest Ihres Frauenarztes oder der Klinik, das den voraussichtlichen Entbindungstermin und eventuelle gesundheitliche Risiken dokumentiert, ist dabei unverzichtbar.
Wichtig ist auch, dass Sie darlegen, welche konkrete Gefahr für Ihre Gesundheit oder die Ihres ungeborenen Kindes besteht. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass nicht nur die Gefahr eines Suizids relevant ist, sondern auch andere schwerwiegende Gesundheitsschäden. Wenn die Ihnen angebotene Alternative nicht den notwendigen medizinischen und hygienischen Standards entspricht, müssen Sie dies konkret vortragen und notfalls durch Fotos oder Zeugenaussagen belegen.
Falls das Amtsgericht Ihren Antrag auf Räumungsschutz ablehnt, können Sie sofortige Beschwerde einlegen. Die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gibt Ihnen hierbei starke Argumente an die Hand. Gerichte dürfen die besondere Situation einer Schwangerschaft nicht mehr mit dem Hinweis abtun, dass Sie bei der finanziellen Lage fahrlässig gewesen seien. Eine solche Bewertung verkennt die verfassungsrechtlich geschützten Positionen und ist nicht zulässig.
Wenn Sie bereits eine Kündigung Ihres Mietvertrags erhalten haben, etwa wegen Zahlungsverzugs, sollten Sie schnellstmöglich prüfen lassen, ob diese rechtmäßig ist. In vielen Fällen bestehen Abwehrmöglichkeiten gegen eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug oder eine fristlose Kündigung, selbst wenn die Kündigung wirksam ist, kann die Vollstreckung vorläufig ausgesetzt werden.
Parallel zum gerichtlichen Verfahren sollten Sie sich aktiv um eine Ersatzwohnung bemühen und dies dokumentieren. Wenden Sie sich an das Sozialamt, das Wohnungsamt Ihrer Gemeinde und alle verfügbaren Beratungsstellen. Je mehr Sie nachweisen können, dass Sie selbst nach Lösungen suchen, desto besser stehen Ihre Chancen im Verfahren auf Räumungsschutz.
Häufig gestellte Fragen zum Räumungsschutz bei Schwangerschaft
Viele schwangere Mieterinnen fragen sich, ob ihnen automatisch Räumungsschutz zusteht. Die Antwort lautet: nicht automatisch, aber die Chancen stehen gut, wenn Sie zeitnah handeln und Ihre Situation ordentlich dokumentieren. Eine Schwangerschaft allein reicht nicht aus, aber in Verbindung mit einer bevorstehenden Entbindung, gesundheitlichen Risiken oder einer unzumutbaren Ersatzunterkunft haben Sie starke Argumente.
Eine weitere häufige Frage betrifft die Dauer des Räumungsschutzes. Das Bundesverfassungsgericht hat im aktuellen Fall die Zwangsvollstreckung für bis zu sechs Monate ausgesetzt. Die konkrete Dauer hängt jedoch vom Einzelfall ab. In der Regel wird der Schutz mindestens bis zur Entbindung und einige Wochen danach gewährt, damit Sie sich von der Geburt erholen können.
Viele Betroffene sind auch unsicher, was passiert, wenn bereits ein Räumungstermin festgesetzt wurde. In diesem Fall müssen Sie besonders schnell handeln. Ein Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht ist zwar möglich, setzt aber voraus, dass Sie zuvor alle fachgerichtlichen Instanzen durchlaufen haben. Wenden Sie sich daher sofort an einen auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Schließlich stellt sich die Frage, ob Sie Kosten befürchten müssen, wenn Sie gegen eine Räumungsklage vorgehen. Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragen. Der Staat übernimmt dann die Anwalts- und Gerichtskosten. Lassen Sie sich von den Kosten nicht davon abhalten, Ihre Rechte wahrzunehmen.
Zusammenfassung und nächste Schritte
Die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stärkt den Schutz schwangerer Mieterinnen erheblich. Gerichte müssen künftig die gesundheitlichen Folgen einer Zwangsräumung sorgfältig prüfen und dürfen sich nicht mehr auf die formale Zuständigkeit anderer Behörden zurückziehen. Für Sie als Betroffene bedeutet das konkret, dass Sie gute Chancen auf einen vorläufigen Räumungsschutz haben, wenn Sie Ihre Situation zeitnah und gut dokumentiert vortragen.
Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Kanzlei Tholl in Essen steht Ihnen mit ihrer umfassenden Expertise im Mietrecht zur Seite. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin unter der Telefonnummer 0201 102990 oder per E-Mail an info@kanzlei-tholl.de. In einem ersten Gespräch können wir Ihre individuelle Situation prüfen und die besten Handlungsoptionen für Sie entwickeln. Jeder Tag kann entscheidend sein, wenn ein Räumungstermin bevorsteht.
Soforthilfe vom Anwalt? Jetzt gratis Ersteinschätzung sichern.
Sind Sie von ähnlichen Problemen betroffen oder haben Sie Fragen zu Ihrem Insolvenzverfahren? Als spezialisierte Kanzlei für Insolvenzrecht in Essen unterstützen wir Sie gerne bei allen rechtlichen Fragen rund um Insolvenzrechtliche Fragestellungen.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular!