Prüfung eines Arbeitszeugnisses auf dem Schreibtisch

Einleitung: Warum ein korrektes Zeugnis so wichtig ist

Ein Arbeitszeugnis ist mehr als nur ein Stück Papier – es ist oft die Eintrittskarte zu Ihrem nächsten Traumjob. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen erlebe ich es jedoch immer wieder: Arbeitnehmer erhalten Zeugnisse, die zwar auf den ersten Blick gut klingen, aber bei genauerem Hinsehen Karrierebremsen enthalten oder schlichtweg falsch sind. Das Gesetz gibt Ihnen mit § 109 Gewerbeordnung (GewO) einen starken Hebel an die Hand: den Berichtigungsanspruch. Doch wer muss im Streitfall beweisen, ob Ihre Leistung "gut" oder nur "befriedigend" war? Wir klären auf.

Was ist der Zeugnis-Berichtigungsanspruch?

Der Zeugnis-Berichtigungsanspruch ist der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Korrektur eines formell oder inhaltlich fehlerhaften Arbeitszeugnisses. Er leitet sich aus dem Erfüllungsanspruch ab: Sie haben ein Recht auf ein Zeugnis, das den gesetzlichen Vorschriften entspricht – also wahr und wohlwollend ist.

Wichtig: Ein Zeugnis darf nicht widersprüchlich sein. Wenn der Text "vollste Zufriedenheit" (Note 1) signalisiert, die Schlussformel aber kühl und distanziert wirkt, passt das Gesamtbild nicht. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber nachbessern. Auch formale Fehler wie Eselsohren, Flecken oder eine fehlende eigenhändige Unterschrift berechtigen zur Neuausstellung.

Die Beweislast im Arbeitsgerichtsprozess: Wer muss was beweisen?

Kommt es zum Streit vor dem Arbeitsgericht, entscheiden oft nicht Gefühle, sondern die Beweislast. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat hierzu eine klare Linie entwickelt, die für jeden Arbeitnehmer essenziell zu wissen ist:

  • Die Note "Befriedigend" (Note 3) ist der Standard: Das Gericht geht davon aus, dass ein Arbeitnehmer eine durchschnittliche Leistung erbringt. Für eine "befriedigende" Beurteilung muss daher niemand etwas beweisen.
  • Sie wollen ein "Gut" oder "Sehr Gut"? Dann tragen Sie als Arbeitnehmer die Beweislast. Sie müssen im Prozess darlegen und notfalls beweisen, dass Ihre Leistungen deutlich über dem Durchschnitt lagen. Das gelingt oft durch Zwischenzeugnisse, Zielvereinbarungen oder konkrete Erfolgsbeispiele.
  • Der Arbeitgeber gibt Ihnen ein "Ausreichend" oder "Mangelhaft"? Hier dreht sich der Spieß um. Nun muss der Arbeitgeber beweisen, dass Ihre Leistung unterdurchschnittlich war. Da dies oft schwer dokumentierbar ist, lassen sich schlechte Noten häufig erfolgreich anfechten.

Expertentipp: Auch wenn Sie keine Beweise für eine "Eins" haben – oft lässt sich in Verhandlungen über eine Kündigungsschutzklage ein gutes Zeugnis als Teil eines Vergleichs erzielen.

Praktische Handlungsoptionen für Betroffene

Haben Sie ein Zeugnis erhalten, mit dem Sie unzufrieden sind? Handeln Sie schnell und strategisch:

  1. Fristen beachten: Warten Sie nicht! Der Berichtigungsanspruch kann verwirken. Oft sehen Arbeitsverträge Ausschlussfristen von wenigen Monaten vor. Nach 10 bis 12 Monaten ist eine Klage oft chancenlos.
  2. Nutzen Sie den "formalen Hebel": Gibt es formale Mängel (falsches Datum, fehlende Unterschrift, Grammatikfehler)? Fordern Sie eine Neuausstellung. Oft ist der Arbeitgeber dann auch bereit, inhaltliche Kleinigkeiten anzupassen.
  3. Professionelle Prüfung: Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis vom Fachanwalt prüfen. Wir erkennen die "Geheimcodes" der Personaler und wissen, wo sich Nachhaken lohnt.

Häufige Fragen (FAQ) zum Zeugnis-Berichtigungsanspruch

Kann ich auch ein Zwischenzeugnis berichtigen lassen?

Ja, für das Zwischenzeugnis gelten dieselben Regeln wie für das Endzeugnis. Auch hier muss der Inhalt wahr und wohlwollend sein. Ein gutes Zwischenzeugnis ist zudem Gold wert, da es den Arbeitgeber später beim Endzeugnis oft bindet (sogenannte Selbstbindung).

Welches Datum muss das berichtigte Zeugnis haben?

Das berichtigte Zeugnis muss zwingend auf das ursprüngliche Ausstellungsdatum zurückdatiert werden. Ein aktuelles Datum würde einem neuen Arbeitgeber verraten, dass es Streit um das Zeugnis gab – und das wäre ein unzulässiger Nachteil für Sie.

Muss der Arbeitgeber mir für "Pünktlichkeit" danken?

Rechtlich gibt es leider keinen Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel ("Wir danken für die Zusammenarbeit und wünschen alles Gute"). Dennoch gehört sie zum guten Ton. Fehlt sie, wirkt das Zeugnis trotz guter Noten oft negativ. Wir versuchen daher stets, diese Formel für Sie mitzuverhandeln.

Ist Ihr Arbeitszeugnis wirklich so gut, wie es klingt?

Lassen Sie sich nicht mit Standardfloskeln abspeisen. Wir prüfen Ihr Zeugnis auf Herz und Nieren und setzen Ihren Anspruch auf eine faire Bewertung durch.