Worum es geht

Eine Durchsuchung in Geschäftsräumen dauert selten länger als einen Vormittag. Entschieden wird sie in der ersten Stunde. In dieser Zeit entstehen die Fehler, die sich später im Verfahren kaum noch korrigieren lassen, und zwar fast immer aus dem verständlichen Wunsch heraus, die Sache durch Entgegenkommen schnell aus der Welt zu schaffen. Wer freiwillig herausgibt, verzichtet auf die förmliche Beschlagnahme und damit auf die gerichtliche Überprüfung. Wer sich im Gespräch nebenbei erklärt, findet seine Worte später im Vermerk wieder.

Der Leitfaden beschreibt in kompakter Form, was in dieser ersten Stunde rechtlich gilt, welche Rechte Sie als Inhaber der Räume und als Beschuldigter haben und worauf es beim Umgang mit dem Durchsuchungsbeschluss ankommt. Er ist für den Ernstfall geschrieben, also kurz genug, um ihn im Moment der Durchsuchung tatsächlich zu lesen.

Was in dem Leitfaden steht

Auf drei Seiten behandelt der Leitfaden die rechtlichen Grundlagen der Durchsuchung nach den §§ 102 ff. StPO und sechs Punkte, auf die es in der ersten Stunde ankommt:

  • Den Durchsuchungsbeschluss lesen und die entscheidenden drei Angaben erfassen
  • Sofort anwaltliche Hilfe holen und den geschützten Verteidigerkontakt nutzen (§ 148 StPO)
  • Nichts freiwillig herausgeben, sondern der Sicherstellung widersprechen (§ 98 Abs. 2 Satz 2 StPO)
  • Schweigen, für sich selbst und für die Mitarbeiter (§§ 136 Abs. 1, 163a Abs. 4, 163 Abs. 3 StPO)
  • Den Ablauf dokumentieren und das Verzeichnis der mitgenommenen Gegenstände prüfen (§ 107 StPO)
  • Den Betrieb geordnet weiterführen und die Kommunikation nach außen steuern

Der Leitfaden ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Er soll Ihnen im entscheidenden Moment die Orientierung geben, die sonst erst der Anwalt am Telefon herstellt.

Für wen der Leitfaden gedacht ist

Angesprochen sind Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen und Inhaber mittelständischer Unternehmen sowie die Personen, die im Ernstfall als Erste am Empfang oder in der Buchhaltung mit den Beamten sprechen. Der Leitfaden setzt keine juristischen Vorkenntnisse voraus.

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Häufig gestellte Fragen

Was kostet der Leitfaden?

Der Leitfaden ist kostenlos. Sie tragen Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse ein, bestätigen die Anmeldung über den Link in der Bestätigungsmail und erhalten anschließend den Zugang zur PDF-Datei.

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Wir versenden ausschließlich im Double-Opt-In-Verfahren. Nach dem Absenden des Formulars erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst wenn Sie diesen Link anklicken, wird Ihre Adresse in den Verteiler aufgenommen. So ist sichergestellt, dass niemand mit einer fremden Adresse angemeldet werden kann.

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Ja, jederzeit und ohne Angabe von Gründen. Jede E-Mail enthält am Ende einen Abmeldelink. Alternativ genügt eine formlose Nachricht an info@kanzlei-tholl.de. Nach dem Widerruf wird Ihre Adresse aus dem Verteiler entfernt.

Ersetzt der Leitfaden eine anwaltliche Beratung?

Nein. Der Leitfaden beschreibt die allgemeine Rechtslage und typische Abläufe. Er ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Wenn bei Ihnen bereits durchsucht wird oder ein Verfahren läuft, sollten Sie unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Es läuft bereits eine Durchsuchung?

Dann ist der Anruf beim Verteidiger die einzige Maßnahme, die keinen Aufschub duldet. Rufen Sie an, auch wenn die Beamten bereits im Haus sind.