Worum es geht

Wer in Geldnot gerät, verliert den Überblick fast immer auf dieselbe Weise. Erst kommen die Mahnungen, dann die Schreiben von Inkassofirmen, dann wird umgezogen, die Arbeitsstelle wechselt, Post geht verloren. Nach ein, zwei Jahren weiß kaum jemand noch, wem er wie viel schuldet. Ohne diese Liste lässt sich aber nichts regeln: weder mit den Gläubigern verhandeln noch ein Insolvenzverfahren vorbereiten.

Der erste Schritt ist deshalb immer derselbe. Sie müssen herausfinden, was tatsächlich offen ist. Der kostenlose Leitfaden zeigt Ihnen den wichtigsten Weg dorthin, nämlich die Auskunft der SCHUFA, und zwar Schritt für Schritt und ohne Fachsprache.

Was in dem Leitfaden steht

Auf drei Seiten erfahren Sie, dass Ihnen einmal im Jahr und darüber hinaus jederzeit eine kostenlose Auskunft über alle zu Ihnen gespeicherten Daten zusteht, und warum Sie darauf achten müssen, genau diese kostenlose Auskunft zu beantragen und nicht das kostenpflichtige Angebot, das auf der Website der SCHUFA sehr viel auffälliger dargestellt wird.

Der Leitfaden erklärt weiter, wie Sie die Auskunft beantragen und was Sie auf der Ausweiskopie schwärzen sollten, wie die Auskunft aufgebaut ist und welcher Teil für Sie wirklich wichtig ist, welche drei Fragen Sie sich bei jedem einzelnen Eintrag stellen sollten, wie lange Einträge überhaupt gespeichert werden dürfen und wie Sie die Berichtigung oder Löschung verlangen, wenn ein Eintrag falsch ist oder zu lange steht.

Und er sagt Ihnen offen, was viele übersehen: Die SCHUFA zeigt nur einen Ausschnitt. Steuerschulden, Beiträge bei der Krankenkasse, Bußgelder, Gerichtskosten, der Rundfunkbeitrag, Unterhalt, private Darlehen und Mietschulden tauchen dort in aller Regel nicht auf. Der Leitfaden benennt diese Lücken, damit Sie sich nicht in falscher Sicherheit wiegen.

Für wen der Leitfaden gedacht ist

Gedacht ist der Leitfaden für Privatpersonen, die den Überblick über ihre Schulden verloren haben und wieder Ordnung hineinbringen wollen, ebenso für Angehörige, die dabei helfen. Sie brauchen keinerlei Vorkenntnisse. Alles ist so geschrieben, dass Sie es ohne juristische Ausbildung verstehen und unmittelbar umsetzen können.

Leitfaden kostenlos anfordern

Tragen Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse ein. Sie erhalten anschließend eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst nach dem Klick auf diesen Link ist die Anmeldung wirksam, und Sie gelangen unmittelbar auf die Seite mit dem Download.

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Mit dem Absenden dieses Formulars fordere ich den kostenlosen Leitfaden an und erkläre mich damit einverstanden, dass mir die Kanzlei Tholl per E-Mail Informationen rund um Schulden, Auskunftsrechte und Entschuldung sowie Hinweise auf eigene Veröffentlichungen und Buchveröffentlichungen zusendet. Meine Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Dieses Einverständnis kann ich jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Angaben mit * sind Pflichtangaben.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet der Leitfaden?

Der Leitfaden ist kostenlos. Sie tragen Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse ein, bestätigen die Anmeldung über den Link in der Bestätigungsmail und erhalten anschließend den Zugang zur PDF-Datei. Es entstehen keine Kosten und es wird kein Abonnement abgeschlossen.

Welche Angaben brauchen Sie von mir?

Vorname, Nachname und Ihre E-Mail-Adresse. Den Namen brauchen wir, um Sie in der Anrede persönlich ansprechen zu können. Weitere Angaben fragen wir nicht ab.

Warum muss ich die Anmeldung erst per E-Mail bestätigen?

Wir versenden ausschließlich im Double-Opt-In-Verfahren. Nach dem Absenden des Formulars erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst wenn Sie diesen Link anklicken, wird Ihre Adresse aufgenommen. So kann niemand mit einer fremden Adresse angemeldet werden.

Was erhalte ich außer dem Leitfaden?

Sie erhalten in unregelmäßigen Abständen verständlich geschriebene Informationen rund um Schulden, Auskunftsrechte und Entschuldung sowie eine Nachricht, sobald das angekündigte Buch mit den Musterschreiben erschienen ist. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Kann ich die Einwilligung wieder widerrufen?

Ja, jederzeit und ohne Angabe von Gründen. Jede E-Mail enthält am Ende einen Abmeldelink. Alternativ genügt eine formlose Nachricht an info@kanzlei-tholl.de. Nach dem Widerruf wird Ihre Adresse entfernt.

Ersetzt der Leitfaden eine anwaltliche Beratung?

Nein. Der Leitfaden erklärt die allgemeine Rechtslage und zeigt den Weg zur ersten Auskunft. Ob in Ihrem Fall ein Vergleich, ein außergerichtlicher Einigungsversuch oder ein Insolvenzverfahren der richtige Weg ist, lässt sich nur nach Durchsicht Ihrer Unterlagen sagen.

Sie kommen allein nicht weiter?

Ich sehe mir Ihre Auskunft an, ordne die Einträge ein und sage Ihnen, welche zu löschen sind und welche Stellen Sie noch abfragen sollten. Das erste Telefonat kostet Sie nichts.