1. Keine Flucht in komplexe Zahlungswege
Wer mit Wechseln oder Schecks hantiert, könnte meinen, das Insolvenzrecht auszutricksen. § 137 InsO stellt aber klar: Auch Zahlungen, die der Schuldner leistet, um einen Wechsel oder Scheck einzulösen, können angefochten werden.
Das gilt selbst dann, wenn der Schuldner eigentlich durch das Wechselrecht zur Zahlung "gezwungen" war, um den Verlust des Rückgriffsanspruchs zu verhindern.
2. Wer muss zahlen?
Anspruchsgegner ist in der Regel der letzte Wechselinhaber oder derjenige, der aus dem Scheck begünstigt wurde. Der Insolvenzverwalter muss nicht die ganze Kette der Wechselindossamente aufrollen, sondern holt sich das Geld dort, wo es angekommen ist.
Wechselgeschäfte sind komplex
Das Wechselrecht ist eine Materie für Spezialisten. Wir helfen Ihnen zu verstehen, ob Sie wirklich zur Rückzahlung verpflichtet sind.