Die CCC Essen Digital GmbH, die zu TELUS Digital gehört, baut in Essen Stellen ab. Viele Beschäftigte haben ihre Kündigung bereits erhalten, und für den Stellenabbau gibt es einen Sozialplan. Wenn auch Sie betroffen sind, stellen sich jetzt viele Fragen auf einmal: Lohnt sich eine Klage, stimmt die Abfindung aus dem Sozialplan, und was müssen Sie bis wann erledigen? Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen beantworte ich Ihnen diese Fragen und vertrete Sie vor dem Arbeitsgericht. Die Beratung ist auf Deutsch und auf Englisch möglich.

Die wichtigste Frist: drei Wochen

Gegen eine Kündigung können Sie nur innerhalb von drei Wochen nach ihrem Zugang Kündigungsschutzklage erheben. Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam, auch wenn sie fehlerhaft war. Melden Sie sich deshalb früh, damit genug Zeit für eine sorgfältige Prüfung bleibt. Das erste Telefonat zur Einschätzung Ihrer Lage ist kostenfrei.

Diese Seite ist ein Informationsangebot meiner Kanzlei. Sie steht in keiner Verbindung zur CCC Essen Digital GmbH oder zu TELUS Digital.

Kanzlei THOLL Büro Essen

1. Das ist jetzt wichtig

Zugangsdatum festhalten

Notieren Sie sich den Tag, an dem Ihnen die Kündigung zugegangen ist, und bewahren Sie das Schreiben zusammen mit dem Umschlag auf. Ab diesem Tag läuft die Frist von drei Wochen. Wurde die Kündigung persönlich übergeben oder durch einen Boten eingeworfen, halten Sie auch fest, wer dabei war.

Nichts ungeprüft unterschreiben

Unterschreiben Sie nichts, was Ihnen jetzt zusätzlich vorgelegt wird, ohne es prüfen zu lassen: keinen Aufhebungsvertrag, keine Abwicklungsvereinbarung und keine Erklärung, mit der Sie auf eine Klage verzichten. Eine reine Empfangsbestätigung ist unproblematisch, solange darin kein Verzicht steht.

Bei der Agentur für Arbeit melden

Melden Sie sich spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend, online oder telefonisch. Endet Ihr Arbeitsverhältnis erst in mehr als drei Monaten, genügt die Meldung drei Monate vor dem Ende. Wer sich zu spät meldet, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Der Klage schadet die Meldung nicht.

Rechtsschutzversicherung prüfen

Prüfen Sie, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz haben, manchmal auch über die Versicherung Ihrer Partnerin oder Ihres Partners. Die Anfrage bei der Versicherung übernehme ich für Sie.

2. Sozialplan und Abfindung

Was Ihnen aus dem Sozialplan zusteht

Gibt es für den Stellenabbau einen Sozialplan, steht Ihnen die Abfindung daraus in der Regel zu, ob Sie klagen oder nicht. Die Höhe richtet sich meist nach Betriebszugehörigkeit und Gehalt, oft auch nach Unterhaltspflichten oder einer Schwerbehinderung. Ich prüfe, ob Ihre Abfindung richtig berechnet ist. Eine erste grobe Orientierung gibt Ihnen mein Abfindungsrechner.

Mehr als der Sozialplan?

Über eine höhere Abfindung lässt sich meist nur verhandeln, wenn Sie innerhalb der drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben. Eine im Verfahren vereinbarte Abfindung wird häufig auf die Sozialplanabfindung angerechnet. Bietet der Arbeitgeber eine zusätzliche Prämie für den Verzicht auf die Klage an, rechne ich mit Ihnen durch, was sich für Sie mehr lohnt.

Abfindung Verhandlung

3. Warum sich eine Prüfung bei einer Massenkündigung lohnt

Wenn ein Unternehmen vielen Beschäftigten gleichzeitig kündigt, muss es eine ganze Reihe von Regeln einhalten. Es muss nachvollziehbar auswählen, wen die Kündigung trifft, und dabei Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine Schwerbehinderung berücksichtigen. Es muss den Betriebsrat ordnungsgemäß beteiligen und größere Entlassungen vorher bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Für Schwangere, Beschäftigte in Elternzeit, schwerbehinderte Menschen und Betriebsratsmitglieder gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Mehr dazu lesen Sie auf meiner Seite zur betriebsbedingten Kündigung.

Je mehr Kündigungen auf einmal verschickt werden, desto leichter schleichen sich Fehler ein. Ob das bei Ihnen so ist, lässt sich nur im Einzelfall sagen. Viele Verfahren enden mit einer Einigung, häufig schon im ersten Gerichtstermin. Seriös versprechen kann das niemand; prüfen lassen lohnt sich trotzdem.

4. Aufhebungsvertrag oder Transfergesellschaft?

Wird Ihnen ein Aufhebungsvertrag oder der Wechsel in eine Transfergesellschaft angeboten, lassen Sie das vor der Unterschrift prüfen. Beides beendet Ihr bisheriges Arbeitsverhältnis, und ein ungünstiger Vertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen oder Ihnen Ansprüche abschneiden. Ich sage Ihnen, worauf Sie achten müssen und ob das Angebot zu Ihrer Lage passt.

5. Kosten und Rechtsschutz

Das erste kurze Telefonat, in dem ich Ihre Lage einschätze und Ihnen sage, ob und wie ich helfen kann, ist kostenfrei. Die weitere Vertretung rechne ich nach den gesetzlichen Gebühren ab. Mit einer Rechtsschutzversicherung, die Arbeitsrecht abdeckt, tragen Sie in der Regel nur Ihre Selbstbeteiligung; die Deckungszusage hole ich ein. Ohne Versicherung und mit geringem Einkommen kann der Staat die Kosten über die Prozesskostenhilfe übernehmen, je nach Einkommen ganz oder gegen Ratenzahlung.

Gut zu wissen: Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt. Als Gewerkschaftsmitglied haben Sie oft Rechtsschutz über Ihre Gewerkschaft, können aber jederzeit einen Anwalt Ihrer Wahl beauftragen. Was das für die Kosten bedeutet, bespreche ich mit Ihnen vorher.

6. Advice in English

Have you received a termination notice from CCC Essen Digital GmbH (TELUS Digital)? I advise you in English. In Germany you only have three weeks from receipt of the notice to file an unfair dismissal claim (Kündigungsschutzklage) with the labour court. Please contact me early by phone on 0201 / 10 299 20 or via the contact form below. The first short call to assess your situation is free of charge.

7. Häufig gestellte Fragen zur Kündigung bei TELUS

Lohnt sich eine Klage, obwohl es einen Sozialplan gibt?

Oft ja. Ihren Anspruch aus dem Sozialplan verlieren Sie durch eine Klage in aller Regel nicht. Eine im Verfahren vereinbarte Abfindung wird aber häufig darauf angerechnet, und die Auszahlung kann sich bis zum Ende des Verfahrens verschieben. Ob sich die Klage lohnt, hängt davon ab, wie angreifbar die Kündigung ist. Das rechne ich mit Ihnen durch, bevor die Frist abläuft.

Wie lange habe ich Zeit, gegen die Kündigung vorzugehen?

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung grundsätzlich als von Anfang an wirksam. Eine nachträgliche Zulassung der Klage kommt nur in engen Ausnahmefällen in Betracht.

Ich habe eine Verschwiegenheitserklärung unterschrieben. Darf ich mich beraten lassen?

Ja. Über Ihr eigenes Arbeitsverhältnis und Ihre Kündigung dürfen Sie sich anwaltlich beraten lassen. Ich unterliege selbst der Schweigepflicht. Vertrauliche Inhalte aus Ihrer Arbeit muss ich in der Regel gar nicht kennen.

Ich bin Gewerkschaftsmitglied. Kann ich trotzdem einen eigenen Anwalt beauftragen?

Ja. Als Mitglied haben Sie oft Rechtsschutz über Ihre Gewerkschaft, Sie können aber jederzeit eine Anwältin oder einen Anwalt Ihrer Wahl beauftragen. Was das für die Kosten bedeutet, bespreche ich mit Ihnen vorher.

Ich spreche nicht gut Deutsch. Ist das ein Problem?

Nein. Die Beratung ist auch auf Englisch möglich, und ich erkläre Ihnen jedes Schreiben verständlich. Vor Gericht spreche ich für Sie.

Mein Aufenthaltstitel hängt an meinem Arbeitsplatz. Was bedeutet das?

Sagen Sie mir das bitte gleich zu Beginn. Es kann für das Vorgehen wichtig sein, etwa für den Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis endet. Für die aufenthaltsrechtlichen Fragen selbst empfehle ich zusätzlich eine Beratung im Ausländerrecht.

Ich wurde freigestellt. Muss ich trotzdem schnell handeln?

Ja. Während der Freistellung müssen Sie nicht mehr arbeiten, Ihr Gehalt wird aber in der Regel bis zum Ende der Kündigungsfrist weitergezahlt. Die Frist für die Kündigungsschutzklage läuft trotzdem ab Zugang der Kündigung.

Was kostet mich die Beratung?

Das erste kurze Telefonat ist kostenfrei. Die weitere Vertretung rechne ich nach den gesetzlichen Gebühren ab. Mit Rechtsschutzversicherung tragen Sie in der Regel nur Ihre Selbstbeteiligung, ohne Versicherung kommt bei geringem Einkommen Prozesskostenhilfe in Betracht. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten.

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