Asset Protection als Vermögensschutz und Absicherung der Familie im Insolvenzverfahren
zuletzt bearbeitet am: 18. Dezember 2022 von RA Dirk Tholl
Dieser Artikel beschreibt die gesetzlichen Möglichkeiten des Vermögensschutzes, um dieses von einer durch Haftung gefährdeten Person rechtlich zu trennen, um diese zukünftig einem Gläubigerzugriff zu entziehen (Asset Protection). Bedeutung bekommen diese Überlegungen, wenn die zukünftige Inanspruchnahme des Schuldners möglicherweise durch Gläubiger oder Insolvenzverwalter droht.
Wenn der Schuldner jedoch kein zu verteilendes Vermögen mehr besitzt, ist ein Zugriff weder im Wege der Vollstreckung noch durch den Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren möglich.